Neue Regelungen für Heizungen: Handwerkskammer fordert machbare und planbare Lösungen
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04.04.2023Neue Regelungen für Heizungen: Handwerkskammer fordert machbare und planbare Lösungen

Pläne der Bundesregierung, den Neueinbau rein fossil betriebener Heizungsanlagen kurzfristig bereits ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr zuzulassen, kritisiert die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg in einer aktuellen Resolution

Hamburg, 4. April 2023 – Mit einer am 29. März 2023 gefassten Resolution hat sich die Vollversammlung der Handwerkskammer im Namen des Hamburger Handwerks kritisch zu Plänen der Bundespolitik geäußert, den Neueinbau von Heizungsanlagen mit einem Erneuerbare-Energien-Anteil von weniger als 65 % bereits ab dem 1.1.2024 gesetzlich auszuschließen.

In einem internen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hatte das Bundeswirtschaftsministerium mit Unterstützung des Bundesbauministeriums bereits Anfang März vorgeschlagen, das im Koalitionsvertrag für 2025 anvisierte Verbot der Neuinstallation von rein mit Gas und Öl betriebenen Heizungen auf den 1. Januar 2024 vorzuziehen. Der Koalitionsausschuss der Ampelkoalition hat sich diesem Vorhaben inzwischen grundsätzlich angeschlossen. Ab 2024 soll demnach nur noch der Einbau von Heizungsanlagen erlaubt sein, die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dies steht im Widerspruch zur landesrechtlichen Regelungssituation in Hamburg, wo unter Beteiligung der Wirtschaft derzeit ein neues Klimaschutzgesetz entsteht – dieses ging bisher vom 1. Januar 2027 als Zieltermin aus. 

Generell kann in fachlicher Hinsicht hinterfragt werden, ob die angestrebte Regelung durchweg gute Ergebnisse verspricht, da ihr Technologieoffenheit fehlt: Die Anforderungen insbesondere von Bestandsgebäuden sind komplex und unterschiedlich. Es sind Zweifel angebracht, dass die von den Ministerien angestrebte Regelung die beste Lösung für alle Heizungsneubauten und Ersatzanlagen ist. Die angestrebte erhebliche Verkürzung der Übergangszeit jedenfalls würde für das Handwerk in doppelter Hinsicht Schwierigkeiten erzeugen: 

  • Zweifel an der Machbarkeit: Es bestehen bei den im Falle einer Umsetzung realistischer weise noch nutzbaren Heiztechnologien teils lange Liefervorläufe. Es wird nicht deutlich, inwieweit die politische Zielsetzung Rücksicht auf die Realitäten des Markts nimmt. Schließlich fehlt noch die Umsetzungsverordnung, die für die Branche erst Aufschluss über die tatsächliche Machbarkeit des Vorhabens geben dürfte.
  • Fehlende Planbarkeit: Sowohl handwerkliche Anbieter von Heizungstechnologien als auch Unternehmen und Privatpersonen als Nutzer dieser Technologien brauchen klare Ansagen von der Politik, auf die sie sich einstellen können. Kurzfristige Veränderungen von Fristen machen die betriebliche Planung und geordnete Investitionen schwer. 

Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann: „Alle wollen die Energiewende, das Handwerk selbstverständlich auch - aber der neue Zeitplan der Ampel in Berlin ist mit heißer Nadel gestrickt und nimmt keine Rücksicht auf die Realitäten sowohl bei den Gebäudeeigentümern als auch bei den Handwerksgewerken, die für die Umsetzung der Pläne unverzichtbar sind und dieser Herausforderung mit begrenzten Personalressourcen begegnen müssen. Eine Politik, die es mit der Klimawende ernst meint, muss nach dem Grundsatz „praktische Machbarkeit vor politischem Knalleffekt“ agieren. Ich baue darauf, dass die Bundesregierung Übergangszeiträume und Ausnahmeregelungen so regelt, dass die Macher der Klimawende nicht vor unlösbare Aufgaben gestellt werden.“