
ElektromobilitätSchub für E-Fahrzeuge mit Abschreibung und Siegel
Seit 1. Juli ist eine beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge möglich, und das bereits im Jahr der Investition. Mit einem Flottenanteil von 25 Prozent an emissionsfreien Fahrzeugen im Wirtschaftsverkehr können Betriebe darüber hinaus kostenfrei das Siegel der Hamburger „Umweltflotte" führen.
75 Prozent Sonderabschreibung im ersten Jahr – mit diesem steuerlichen Anreiz will die Bundesregierung gewerbliche Investitionen in E-Fahrzeuge fördern. Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni dieses Jahres und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden, und ist Teil des Investitions-Sofortprogramms der Regierungskoalition. Leasingnehmer profitieren von der Maßnahme allerdings nicht.
Anders verhält es sich beim Siegel der Hamburger Umweltflotte, bei dem auch geleaste E-Fahrzeuge einbezogen werden. Mit mindestens 25 Prozent E-Fahrzeugen in der Firmenflotte im Wirtschaftsverkehr beziehungsweise 45 Prozent im Lieferverkehr können Betriebe das Siegel beantragen. Im Stadtbild und auf ihrer Website können sie damit auf ihre umweltfreundlichen Fahrten aufmerksam machen. Als emissionsfrei zählen, neben Lastenfahrrädern, Brennstoffzellen- sowie vollelektrische Fahrzeuge. Hybridantriebe sind ausgenommen.
Das Siegel wird von der Handelskammer Hamburg für den Zweijahreszeitraum 2025/2026 ausgegeben (Kontakt: siehe Kasten). Wer die Kriterien erfüllt, wird automatisch auch Mitglied der Umwelt-Partnerschaft Hamburg oder kann seine Mitgliedschaft damit verlängern (siehe „Links zum Thema").
Bei der Handwerkskammer berät Christian Rohde von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz zu emissionsarmer Mobilität (Kontakt: siehe Kasten).