
Infoseite für LehrlingeSie machen eine Ausbildung?
Die Handwerkskammer Hamburg berät und unterstützt Sie während Ihrer Ausbildungszeit.
Die Ausbildungsberatung hat die gesetzliche Aufgabe, die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und diese durch Beratung der an der Berufsausbildung beteiligten Personen zu fördern. Sie steht als kompetente Ansprechpartnerin den Ausbildungsbetrieben und Lehrlingen -aber auch weiteren Personen und Institutionen- zu allen Fragen der Berufsausbildung zur Verfügung.
Die Ausbildungsberater*innen kennen sich sowohl im Handwerk als auch im Ausbildungsalltag aus; sie wissen, was Betriebe und Lehrlinge bewegt. Sie verstehen sich als Bindeglied zwischen Betrieb und Lehrling und engagieren sich für eine erfolgreiche und qualifizierte Berufsausbildung. Bei Problemen und Konflikten trägt die kompetente Beratung dazu bei, zielorientierte und nachhaltige Lösungen zu finden.
Beratung von Lehrlingen
- zu Ausbildungsinhalten und -anforderungen,
- zu Prüfungsanforderungen,
- zu rechtlichen und organisatorischen Fragen,
- zu Weiterbildungsmöglichkeiten,
- bei Problemen und Konflikten mit ihrem Ausbildungsbetrieb.
Die Ausbildungsberater*innen erteilen telefonische Auskünfte, beraten persönlich in der Handwerkskammer oder kommen auf Wunsch in den Betrieb.

Ausbildungsnachweis: Unbeliebt – aber unverzichtbar
Der Ausbildungsnachweis -unter Lehrlingen und Ausbildungsbetrieben häufig noch als Berichtsheft bekannt- ist ein wichtiges Dokument im Rahmen der Berufsausbildung. Er dokumentiert den Ausbildungsverlauf und dient als eine Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung.
Der Ausbildungsnachweis ist schriftlich oder elektronisch zu führen; die Form des Führens ist im Berufsausbildungsvertrag zu vereinbaren. Dort sind auch die Pflichten des Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und des Lehrlings im Zusammenhang mit dem Führen des Ausbildungsnachweises geregelt. So hat der Ausbildende dem Lehrling zu Beginn der Berufsausbildung und fortlaufend den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis kostenlos zur Verfügung zu stellen, ihn zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten und diesen regelmäßig durchzusehen sowie abzuzeichnen und ihm Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. Der Lehrling ist verpflichtet einen vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen, abzuzeichnen und dem Ausbildenden regelmäßig vorzulegen.

Lehrlingsrolle
Hier werden alle Ausbildungsverträge des Hamburger Handwerks erfasst. Ein Berufsausbildungsvertrag wird in die Lehrlingsrolle eingetragen, wenn dieser Vertrag den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der Ausbildungsbetrieb ausbildungsberechtigt ist. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Eintragung in die Lehrlingsrolle unverzüglich zu beantragen, sobald der Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Formulare für den Berufsausbildungsvertrag und weitere Hinweise finden Sie hier.
Die Mitarbeiterinnen der Lehrlingsrolle beantworten Ihnen gern alle Fragen zu den Inhalten des Berufsausbildungsvertrages und zum Ausfüllen der Formulare. Sie beraten auch zu Mutterschutz und Elternzeit, Teilzeitberufsausbildung, zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung.
Jeder Lehrling des Hamburger Handwerks erhält von der Lehrlingsrolle einen HVV-Berechtigungsnachweis zum Erwerb vergünstigter Fahrkarten. Ausführliche Infos dazu finden Sie in unseren FAQs.
Sofern sich im Verlauf der Ausbildung wesentliche Änderungen der Vertragsinhalte ergeben, müssen diese der Lehrlingsrolle mitgeteilt werden, damit sie dort registriert werden können.

Das Berufsbild der Kosmetikerin im Schönheitssalon Hautnah.
Informationen zur Gesellenprüfung
Am Ende der handwerklichen Berufsausbildung steht die Gesellenprüfung. Dort zeigt der Lehrling, dass er die „berufliche Handlungsfähigkeit“ erworben hat.
Mit bestandener Gesellenprüfung erhält der Lehrling neben seinem Prüfungszeugnis auch den Gesellenbrief, den es nur im Handwerk gibt. In vielen Handwerksberufen wird der Gesellenbrief im Rahmen einer Feierstunde, der sogenannten „Freisprechung“, überreicht.

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks
"Profis leisten was" (PLW) ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung, die folgende Ziele verfolgt:
- Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herausstellen
- Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk stärken
- Werbung für das Handwerk
- Öffentlichkeit auf die Ausbildungsleistungen des Handwerks aufmerksam machen
- Begabte Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung fördern,
- Tätigkeit der Ausbildungsberater, Lehrlingswarte und Gesellenprüfungsausschüsse intensivieren
- Anhebung des allgemeinen Leistungs- und Prüfungsniveaus
- Erfahrungswerte für die weitere Verbesserung der Ausbildungsvorschriften gewinnen
- Ausbildende in der Ausbildungsarbeit unterstützen
- Maßnahmen für die Förderung von leistungsschwächeren Lehrlinge vorbereitet
Durchgeführt wird der Wettbewerb in vier Stufen, auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene. Somit sind auch die Zuständigkeiten entsprechend verteilt. Innungen und Handwerkskammern organisieren die erste und zweite Ebene, Handwerkskammern und eine entsprechende Koordinierungsstelle (Leitstelle) pro Bundesland die Landeswettbewerbe. Die Bundesebene wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in Zusammenarbeit mit einer Handwerkskammer, die sich zuvor bereiterklärt hat, zentraler Austragungsort für ein entsprechendes Jahr zu sein, organisiert.
Zur Teilnahme berechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt, zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und eine gute Prüfungsleistung erbracht haben. Alle in Frage kommenden Prüflinge werden automatisch von der Handwerkskammer ermittelt.
Die Grundlage der Bewertung besteht in der Regel entweder aus dem Gesellenstück und Arbeitsproben oder aus einer eigens unter Wettbewerbsbedingungen angefertigten Arbeitsprobe. Der Wettbewerb wird auf der Grundlage von bundesweit geltenden Richtlinien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks durchgeführt. Grundsätzlich ist die Kammer zuständig, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.
Erfolgreiche Teilnehmer*innen können auch in das "Weiterbildungsstipendium" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgenommen werden. Aber auch alle qualifizierten Absolventinnen und Absolventen, deren Prüfung mit besser als "gut" bewertet wurde können Förderung erhalten.

Weiterbildungsstipendium - Finanzielle Förderung für die Weiterbildung
Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die berufliche Fort- und Weiterbildung von Lehrlingen, die ihre Gesellenprüfung mit guten Leistungen absolviert haben.
Bester Ausbildungsbotschafter: Du selbst!
Dein Beruf bereitet dir viel Spaß und du findest deine Arbeit wichtig? Als Ausbildungsbotschafter*in bist du Influencer*in im Handwerk und hilfst aktiv mit, das Image deines Handwerks aufzupolieren!
Werde jetzt Ausbildungsbotschafter*in und zeige Schüler*innen, wie abwechslungsreich und spannend Handwerk ist. Für dich gibt es viele Gelegenheiten, um als Botschafter*in aufzutreten. Bei Schulveranstaltungen kannst du Schüler*innen in der Berufsorientierung dein Handwerk vorstellen, vielleicht auch in Verbindung mit einer kleinen Arbeitsprobe. Auf Ausbildungsmessen kannst du jungen Leuten beschreiben, wie deine Ausbildung abläuft und worauf es in deinem Beruf ankommt. Viele Menschen erreichst du auch über Social Media-Kanäle. Dort kannst du ihnen mit Bildern authentisch zeigen, was du in deiner Ausbildung machst.

Wohnmöglichkeiten für Lehrlinge
Wer eine Ausbildung beginnt, ist oft auch auf der Suche nach einer Unterkunft. Leider kann die Handwerkskammer Hamburg keine Wohnmöglichkeiten anbieten.
Flüchtlinge, die aus Ihrer Erst- oder Folgeunterkunft bei Fördern und Wohnen ausziehen wollen, müssen bitte beim Sozialmanagement der Unterkunft von Fördern & Wohnen einen Antrag („Interessenbekundung: Unterbringung Perspektive Wohnen“) dazu stellen. Bitte sprechen Sie dazu die Sozialmanager*innen vor Ort an.