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RechtstippVerträge vor Abschluss sorgfältig prüfen

Selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker sind Unternehmer*innen und haben daher nicht wie Verbraucher*innen in den meisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In jüngster Zeit sind der Handwerkskammer mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Mitgliedsbetriebe direkt vor Ort zum Abschluss von Verträgen etwa über die Erstellung einer Website bewegt wurden. Die Rechtsberatung warnt vor voreiligen Vertragsabschlüssen.

Hat der Handwerker den Vertrag wirksam geschlossen und bereut er den Vertragsschluss kurz darauf, ist es meistens kaum noch möglich, den Vertrag wieder zu lösen.

Die angebotenen Optionen sollten vorab sorgfältig geprüft werden, indem man sich die Unterlagen zunächst aushändigen lässt. Zu prüfen ist, ob Preis und Leistung angemessen sind. Gerade bei Zahlungsverpflichtungen sollte darauf geachtet werden, wann in welcher Höhe die Zahlung fällig ist.

Oftmals ergeben sich aus dem Kleingedruckten oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Überraschungen, die so nicht gewollt waren, wie zum Beispiel die vollständige Bezahlung vor Dienstleistung oder eine lange Vertragsbindung. Gerade bei Vertragsangeboten am Telefon oder bei unangemeldeten Besuchen in der Betriebsstätte sollten Verträge nicht voreilig abgeschlossen werden. Auch sollten keine vermeintlichen Zertifikate entgegengenommen werden; bereits mit dem Aufhängen dieser im Ladengeschäft kann ein Vertragsschluss vorliegen.

Im Zweifel klärt ein Anruf bei der Rechtsberatung der Handwerkskammer, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt (Kontakt: siehe Kasten).

Vorsicht ist auch geboten bei Schreiben, wie sie Mitgliedsbetriebe vor kurzem erhalten haben: Ein Warnhinweis vor gefälschten Rechnungen, die vermeintlich vom Amtsgericht kommen, ist im NordHandwerk nachzulesen (siehe „Links zum Thema").