21.09.2026Vollversammlung fordert gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige
Für Selbstständige gilt bislang kein gesetzlicher Mutterschutz – Hamburger Handwerk ruft die Politik zum Handeln auf und verabschiedet Resolution
Hamburg, 21. September 2026 – Die Vollversammlung der Handwerkskammer Hamburg hat am vergangenen Donnerstag ohne Gegenstimmen eine Resolution verabschiedet, mit der sie die Politik auffordert, die Absicherung Selbstständiger bei Schwangerschaft und Mutterschaft gesetzlich zu verankern – noch in der laufenden Wahlperiode des Bundestags.
Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bekannte Lücke: Für selbstständige Frauen gilt bislang kein gesetzlicher Mutterschutz. Der Staat behandelt Schwangerschaft als sozial abzusicherndes Lebensrisiko, solange eine Frau Arbeitnehmerin ist. Entscheidet sie sich für eine selbstständige Tätigkeit oder die Übernahme eines Betriebs, wird dasselbe Risiko weitgehend zu ihrem privaten und unternehmerischen Problem.
Im Handwerk ist diese Lücke besonders folgenreich. In vielen Berufen können Unternehmerinnen ihre Tätigkeit während der Schwangerschaft nicht einfach unverändert fortsetzen – dagegen sprechen etwa langes Stehen, körperlich schwere Arbeiten oder Belastungen durch Staub und Lärm.
Besonders benachteiligt sind Gründerinnen: Einkommensabhängige Leistungen fallen in der ertragsschwachen Aufbauphase oft gering aus, während Investitions- und Finanzierungspflichten fortbestehen. Bei einer Betriebsübernahme kommen Kaufpreisfinanzierung, laufende Personalkosten und die Notwendigkeit hinzu, Kunden- und Mitarbeiterbeziehungen persönlich zu stabilisieren. Befragungen weisen auf eine relevante Abschreckungswirkung hin – eine Schwangerschaft kann so zur existenziellen wirtschaftlichen Gefahr für Inhaberin und Betrieb werden.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige verpflichtet. Eine gesetzliche Umsetzung steht bislang jedoch aus; insbesondere liegt noch kein Regierungsentwurf vor.
„Eine Schwangerschaft darf für eine Unternehmerin weder zum Existenzrisiko noch zum Hinderungsgrund für den Schritt in die Selbstständigkeit werden. Wer einen Betrieb gründet oder übernimmt, trägt Verantwortung für Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden – und muss sich darauf verlassen können, dass der Staat Unternehmerinnen in dieser Zeit absichert, so wie er es bei Arbeitnehmerinnen längst tut. Die Politik hat es in der Hand, diese Lücke noch in dieser Legislaturperiode zu schließen – das darf bei allen aktuellen Berliner Reizthemen nicht unter den Tisch fallen“, sagt Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg.
Janna Schaarschmidt-Davids, selbstständige Bestatterin und Betriebswirtin des Handwerks, kennt das Problem aus eigener Erfahrung: „Wir fallen durchs Raster. Als Selbstständige kann ich meine Arbeit nicht einfach abgeben. Eine Schwangerschaft darf nicht bedeuten, dass ich zwischen meiner Gesundheit und meiner Existenz wählen muss. Ein gesetzlicher Mutterschutz gäbe mir und vielen anderen Unternehmerinnen die Sicherheit, die wir als Mütter und als Betriebe brauchen.“