Präsident der der Handwerkskammer Hamburg, Hjalmar Stemmann
Thomas Peters Fotografie

10.03.2023Wirtschaftsverkehr und Quartiersparken endlich politisches Top-Thema in Hamburg

Die Handwerkskammer setzt sich seit Langem für eine betriebsnahe Vergabepraxis bei Sonderparkerlaubnissen für Gewerbetreibende ein. Nun will die Politik Kammern und Verbände zu einem Runden Tisch Gewerbeparken einladen, so wie es Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann jüngst gefordert hatte 

Hamburg, 10. März 2023 – Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) wird auf Vorschlag der Handwerkskammer Spitzenvertreter aus Kammern und Verbänden zu einem „Runden Tisch Gewerbeparken“ einladen. Dies war lange überfällig. Zeitgleich wurde bekannt, dass die Ausweisung weiterer Bewohnerparkgebiete in Hamburg laut Verkehrsbehörde vorerst ausgesetzt werde. Maßgeblich zu diesem Schritt beigetragen hatten Forderungen aus einem aktuellen Positionspapier der Handelskammer Hamburg.

Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Wir unterstützen die klare Positionierung der Handelskammer – mit einem deutlichen Ja zur Klimawende und zu einer modernen Stadtmobilität. Von der Politik fordere ich ein klares politisches Bekenntnis dazu ein, dass kleine und mittlere Betriebe in dieser Stadt eine Zukunft haben. Dazu gehört der Wirtschaftsverkehr. Die Handwerkskammer setzt sich seit Langem für praxisnahe Lösungen ein, die Betriebe beim Quartiersparken nicht außen vor lassen. Nun kommt der Verkehrssenator unserer Forderung nach, Kammern und Verbände schon bald zu einem "Runden Tisch Gewerbeparken" einzuladen. Auch in diesem Gremium werden wir nicht nachlassen, weiter nachdrücklich unser gemeinsam mit dem Senat im Masterplan Handwerk 2030 vereinbartes Ziel durchzusetzen: Alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sollen am Betriebssitz am Standort parken können.“

Am 22. April 2022 unterzeichneten Senat und Handwerkskammer den Masterplan Handwerk 2030. In ihm wurde neben weiteren Maßnahmen im Handlungsfeld „Mobilität und Verkehr“ eindeutig festgeschrieben:

  • Der Senat setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die Interessen der Handwerksbetriebe in Be­wohnerparkgebieten besser berücksichtigt werden.
  • Solange eine bundesrechtliche Regelung noch nicht vorliegt, soll dies weiterhin über eine zielgrup­penspezifische Ausschöpfung des behördlichen Ermessens bei der Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigungen über die sogenannte Kontingentlösung erfolgen.
  • Es sollen alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben am Betriebssitz am Standort parken können.