
Asbest: Tipps zur neuen Gefahrenstoffverordnung
Online-Veranstaltung
Zielgruppe: Kostenfrei für interessierte Mitgliedsbetriebe
Die neue Gefahrstoffverordnung verpflichtet ausführende Unternehmen, die möglichen Gefahren eines Bauprojekts selbst zu ermitteln, sofern dem Auftraggeber keine Informationen vorliegen.
Die zuständige Behörde informiert über die aktuelle Situation, sie und andere Experten geben Tipps und Hinweise, wie sich Betriebe konkret verhalten können. Die BG Bau stellt Videos und andere Informationen zum Thema zur Verfügung.
Folgende Fragen werden insbesondere angesprochen:
- Welche Asbest-bezogenen Anforderungen bestehen aktuell – welchen Gefahren bestehen?
- Welche Informationen sind erforderlich, um mögliche Gefahren richtig einschätzen zu können und welche Mitwirkungspflichten gibt es seitens der Auftraggeber/„Veranlasser“?
- Wie muss man sich eine „Beprobung“ vorstellen und wer macht das in Hamburg?
- Wie muss ich vorgehen, wenn an dem betroffenen Objekt Asbest vorhanden ist oder sein könnte?
- Wie muss die Gefährdungsbeurteilung von Handwerksbetrieben angepasst werden?
- Was sind „staubarmen Systeme“ und welche gibt es?
- Welche Schulungen sind sinnvoll/vorgeschrieben für Handwerksbetriebe?
- Was ist bei der Entsorgung von belasteten Materialien zu beachten?
Für Ihre Fragen wird es wie immer während des Vortrags ausreichend Gelegenheit geben.
Den Einwahllink erhalten Sie rechtzeitig im Anschluss an ihre Anmeldung
Wann: 22.09.2025 um 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Referent: Externe Referenten*innen
Veranstalter: Handwerkskammer Hamburg
Anmeldefrist: 18.08.2025 bis 19.09.2025