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BetriebsführungAb Januar: Mindestlohn auf neuer Stufe

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ein Jahr später auf 14,60 Euro. Dadurch ändern sich auch die Verdienstgrenzen für Minijobs.

Das Bundeskabinett hat die Anpassungen, wie von der unabhängigen Mindestlohnkommission vorgeschlagen, jetzt per Verordnung beschlossen. Damit können sie zum Jahreswechsel wirksam werden. Derzeit beläuft sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die Anhebung in zwei Stufen entspricht einem Gesamtplus von 14 Prozent. 

Sechs Millionen Menschen werden davon profitieren. Es sind jene Arbeitnehmer*innen, die aktuell weniger als 13,90 Euro brutto in der Stunde verdienen. Welche Effekte der gesetzliche Mindestlohn auf betroffene Handwerksbetriebe hat, konkret auf Bäckereien, ist Thema einer neuen Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen. In der „Arena" dem Pro-und-Contra-Format des Kammermagazins NordHandwerk, wurde die Frage ebenfalls diskutiert (Links: siehe Kasten).

Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Daneben existieren in einer Reihe von Wirtschaftszweigen branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne, etwa im Gerüstbauer-, Dachdecker- und Elektrohandwerk.

Die Verdienstgrenze für Minijobs wird zum 1. Januar 2026 von 556 auf 603 Euro im Monat steigen. Wobei es sich um den Durchschnittswert über ein ganzes Jahr handelt. Das bedeutet: Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor – solange die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird. Für das Jahr 2026 beträgt diese 7.236 Euro.