Prüfung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
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Prüfung von QualifikationenAnerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Die Handwerkskammer prüft, ob Ihre ausländischen Qualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen vergleichbar sind.

Die Anerkennungsberatung der Handwerkskammer überprüft nach dem geltenden Anerkennungsgesetz ausländische Berufsabschlüsse. Sie selbst entscheiden erst nach der Beratung, ob Sie ein Anerkennungsverfahren starten wollen, das je nach Einzelfall zwischen 100 und 600 Euro kosten kann. Auch wenn der Aufwand anfangs hoch erscheint, können sich Ihre Chancen auf eine Arbeit, die Ihren Fähigkeiten entspricht, mit der Anerkennung deutlich erhöhen, was sich schnell auszahlt.

Für handwerkliche Abschlüsse werden die Anerkennungsverfahren von den Handwerkskammern durchgeführt. Als Handwerkerin oder Handwerker haben Sie mit uns also einen Ansprechpartner, der Sie von der Beratung bis zur Anerkennung begleitet.



Unsere Leistungen:

  • Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Anerkennungsgesetz
  • Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Gleichstellung von bestimmten Prüfungszeugnissen aus Österreich und Frankreich
  • Berufsanerkennung für die selbständige Ausübung bzw. Betriebsleitung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  • Begleitung der Anpassungsqualifizierung bei nur teilweiser Gleichwertigkeit eines Abschlusses




Berufsanerkennung

Handwerksbetriebe in Deutschland suchen stets nach nach gut ausgebildeten Fachkräften. Mit der Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses verbessern Sie Ihre Chancen auf einen Job in diesem Bereich.

  • Sie haben im Ausland einen Handwerksberuf erlernt und mit einer Prüfung abgeschlossen?
  • Sie haben im Ausland einen handwerklichen Beruf erlernt, doch wurde diese Qualifikation bisher in Deutschland nicht anerkannt?
  • Sie suchen Arbeit und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen deutschen Arbeitgeber nutzen?
  • Sie möchten sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem ausländischen Abschluss selbstständig machen?
  • Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren, welche Kosten fallen an und mögliche Alternativen zum Verfahren




Kostenlose und vertrauliche Beratung

Folgenden Dokumente sind erforderlich:

  • Ausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise (z. B. Abschlussdokumente und Zeugnisse aus Ihrem Herkunftsland)
  • Deutsche Übersetzungen der Dokumente
  • Lebenslauf mit beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen
 
 

Weitere Informationen

Beratung von Zugewanderten und Handwerksbetrieben zu Qualifizierungsthemen:
Servicestelle für Handwerk und Migration

Netzwerk Integration durch Qualifizierung, Infos über Erstanlaufstellen in allen Bundesländern: netzwerk-iq.de

Informationsportal über das Anerkennungsgesetz und die zuständigen Stellen:
anerkennung-in-deutschland.de

Informationsportal über ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsqualifikationen für Betriebe und die zuständigen Stellen: bq-portal.de

Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse:
anabin.de