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Neue GrundsteuerBei Kostenexplosion Experten befragen

Seit Anfang des Jahres ist sie in Kraft: die neue Hamburger Grundsteuer. Viele Handwerksbetriebe haben von der Neuordnung der Grundsteuer profitiert, andere müssen nun mehr zahlen. Die Handwerkskammer steht mit der Finanzbehörde in Kontakt, um bei Einzelfällen drastischer Erhöhungen Gespräche mit den Expertinnen und Experten der Finanzbehörde zu ermöglichen. Betroffene sollten nicht zögern, sich bei Bedarf an die Handwerkskammer zu wenden, um ihren „Fall“ vorzutragen.

Eine Verdoppelung der Grundsteuer durch die Neuordnung liegt durchaus im möglichen und zumutbaren Rahmen. Bei einer noch höheren Verteuerung lohnt sich die Prüfung der zugrundegelegten Daten. Gegebenenfalls können auch die Härtefallregelungen, die die Behörde getroffen hat, genutzt werden (Link: siehe Kasten). Ansprechpartner für Handwerkerinnen und Handwerker, bei denen sich die Grundsteuer stark erhöht hat, ist Andreas Rönnau (Kontakt: siehe Kasten). 

Zum Hintergrund: Die Bescheide sind versandt – und damit ist der Hamburger Sonderweg bei den Steuerpflichtigen angekommen. Die Handwerkskammer hat die Entscheidung des Senats mitgetragen, statt des bundesweiten Regelverfahrens einer Grundsteuer, die weiterhin auf der Wertentwicklung der Grundstücke aufsetzt, eine flächenbezogene Grundsteuer einzuführen. Der große Vorteil ist, dass nur die bereits erfolgte Grunderhebung notwendig ist, während ansonsten alle sieben Jahre die Grunddaten erhoben werden müssten.

Finanzsenator Andreas Dressel hat zugesagt und anhand aktueller Zahlen nachgewiesen, sowohl das Steueraufkommen insgesamt konstant zu halten als auch das Aufkommen bezogen auf den Wohn- und den Nichtwohnanteil. Es gibt also keine verkappte Steuererhöhung, lediglich einen Systemwechsel.