27.03.2026Bewohnerparken: Gesetzgeber hat Handwerk endlich auf dem Schirm
Der Bundestag hat am 26. März eine Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Wichtig für das Hamburger Handwerk ist die Erweiterung der Verordnungsermächtigung für Bewohnerparkzonen auf ansässige Betriebe, für die sich die Handwerkskammer seit Langem einsetzt
Hamburg, 27. März 2026 – Bislang erhalten Betriebe in Bewohnerparkzonen Parkberechtigungen am eigenen Standort nur über lokale Ausnahmeregelungen. Nun, nach Verabschiedung einer Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes durch den Bundestag am 26. März, wird der Stellplatzbedarf des ansässigen Handwerks erstmals ausdrücklich anerkannt. Auch die Präzisierung der Regelung durch die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses, die erstmalig auch Gruppen mit gebietsübergreifendem Parkraumbedarf einschließt, erweitert sinnvoll die bislang gängige Praxis. Denn künftig könnten Parkberechtigungen dann auch für nicht ortsansässige Handwerker gelten, die Kunden in Bewohnerparkzonen bedienen.
„Jetzt schlägt die Stunde, die neuen gesetzlichen Spielräume zügig und praxisnah in der Straßenverkehrsordnung auszugestalten und endlich für flächendeckende Rechtssicherheit zu sorgen“, sagt Handwerkskammerpräsident Hjalmar Stemmann: „Unsere Betriebe warten schon so lange darauf. Sobald der Bund seine Arbeit gemacht hat, liegt es am Hamburger Senat, kurzfristig unbürokratische und einfache Regelungen für die Hamburger Handwerksbetriebe in Bewohnerparkgebieten festzulegen. Wir freuen uns darauf!“