Asbestsanierung auf einem Dach
iStockphoto | BartCo

ArbeitsschutzErfahrungsaustausch: Asbestgefahren im Blick

Mögliche Gefahren eines Bauprojekts wie eine Asbestbelastung müssen ausführende Baubetriebe seit kurzem selbst ermitteln, sofern dem Auftraggeber keine Informationen vorliegen. Das schreibt die neue Gefahrstoffverordnung vor. Dadurch ergeben sich in der Praxis viele Fragen. Ein Erfahrungsaustausch mit Expertenbeteiligung vermittelt Antworten und Tipps.

In dem Austausch geht es um Erfahrungen mit Dienstleistern für Beprobungen auf krebserzeugende Gefahrstoffe sowie um Tipps für kleinere Bohrungen. Welche Erfahrungen gibt es zu den Mitwirkungspflichten seitens der Auftraggeber beziehungsweise „Veranlasser“? Sogenannte staubarme Systeme werden ebenfalls unter dem Aspekt betrachtet, wie sie sich in der Praxis bewähren.

In welcher Form haben Betriebe ihre Gefährdungsbeurteilung angepasst und ihre Mitarbeiter*innen informiert? Vorgeschriebene Schulungen sowie die Entsorgung belasteter Materialien sind weitere Themen.

Expertinnen und Experten vom Hamburger Amt für Verbraucherschutz, dem Norddeutschen Asbest- und Gefahrstoffsanierungsverband, der Berufsgenossenschaft Bau sowie dem Verband der Abfallerzeuger und -besitzer aus Handwerk und Handel steuern ihre Expertise bei.

Um Anmeldung wird gebeten bis zum 24. Oktober; dazu den Button in diesem Beitrag anklicken. Fragen zu der Veranstaltung, die im Rahmen der Arbeitsschutz-Partnerschaft Hamburg erfolgt, beantwortet Andreas Rönnau (Kontakt: siehe Kasten).