Bei den Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Existenzgründung unterstützt die Betriebsberatung der Handwerkskammer
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Kredite | ZuschüsseFinanzierungsmöglichkeiten bei Existenzgründung

Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen einer Existenzgründung unterstützen die Betriebsberater.



Hamburg Kredit für Gründung und Nachfolge

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt in Kooperation mit der BB Hamburg Bürgschaftsbank, Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen.

Die Darlehen werden mit Mitteln der IFB Hamburg refinanziert, durch Ausfallbürgschaften der BB Hamburg Bürgschaftsbank besichert und durch eine Zinssubvention der Freien und Hansestadt Hamburg verbilligt.

Maximal 750.000 Euro pro Vorhaben sind möglich bzw. bis zu 1.500.000 Euro (in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der BB Hamburg Bürgschaftsbank.

Bei Darlehen bis einschließlich 250.000 Euro wird ein Eigenmittelanteil von 7,5 % des Vorhabens angestrebt. Ab 250.000 Euro sind Eigenmittel in Höhe von 15 % einzubringen.

Die möglichen Laufzeiten betragen bei Betriebsmittelfinanzierungen fünf Jahre mit einem Tilgungsfreijahr. Bis zu einem Betrag von 75.000 € sind auch Laufzeiten bis zehn Jahren möglich. Bei Investitionsfinanzierungen sind es fünf, sieben, acht und zehn Jahre mit einem oder zwei Tilgungsfreijahren.

Bei einem Darlehen bis einschließlich 250.000 € wird ein bonitäts- und sicherheitenunabhängiger Zinssatz mit dem Kreditnehmer vereinbart. Für Darlehen von mehr als 250.000 € wird ein kundenindividueller Zinssatz festgelegt.



Sonderkomponente Handwerk:
Zuschuss für einen Ausbildungsplatz

Wenn bei einer erstmaligen Existenzgründung innerhalb von fünf Jahren ein Ausbildungsplatz geschaffen und besetzt wird, kann die Darlehensschuld um 5.000 Euro reduziert werden.

Wichtige Hinweise für Kreditnehmer:

  • Das Ausbildungsverhältnis müssen Sie über die Handwerksrolle nachweisen.
  • Sie füllen Ihren Teil des Antrags der IFB aus und holen sich dann über den angegebenen Kontakt bei der Handwerkskammer die entsprechende Bestätigung.
  • Anschließend reichen Sie den Antrag bei der IFB ein.


Hamburg Kredit Mikro

Die IFB Hamburg fördert mit dem Hamburg-Kredit Mikro in Beratungskooperation mit der Handwerkskammer Hamburg ein Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel an kleine Unternehmen. Ziel ist es, die antragsberechtigten Unternehmen durch schnelle Bereitstellung der Darlehensmittel zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen, damit die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise am Standort Hamburg möglichst reibungslos bewältigt werden können.

Nach einer schriftlichen Ablehnung eines Darlehens durch ein Kreditinstitute kann mit Hilfe der Betriebsberatung der Handwerkskammer als Kooperationspartner ein Antrag auf den Hamburger Kredit Mikro von mindestens 5.000 und höchstens 40.000 Euro pro Vorhaben gestellt werden.

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten finanziert werden.

Konditionen:

  • Der Darlehenszins beträgt derzeit 2,95 % p. a., ist für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und gilt auch für die tilgungsfreie Zeit.
  • Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
  • Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine
  • Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
  • Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.