
ElektromobilitätFörderung verhilft zu firmeneigener Ladesäule
150 Millionen Euro stellt das Bundesverkehrsministerium für die Förderung von Schnellladepunkten bereit, die Betriebe für die eigene Elektroflotte nutzen. Bei kleinen und mittleren Betrieben kann die Förderung bis zu 40 Prozent der Kosten ausmachen. Die Handwerkskammer berät Betriebe zu dem Programm.
Das Programm fördert die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw, Lkw und Busse. Es können geplante, aber noch nicht begonnene Vorhaben profitieren.
Die Antragstellung über den Projektträger Jülich ist seit dem 3. Juni möglich. Tempo ist gefragt, denn die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bearbeitet. Für die Antragstellung werden ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), eine Erklärung über die Zugehörigkeit zur den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Erklärung) sowie eine möglichst genaue Planung hinsichtlich der Anzahl der Ladepunkte und der Standorte benötigt. Angebote müssen nicht eingereicht werden.
Förderfähig sind die Kosten für die Ladestation (Mindestleistung 50 Kilowatt), den Netzanschluss und erforderliche Tiefbauarbeiten.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von bis zu 40 Prozent und können einen maximalen Zuschuss von 14.000 Euro pro Ladepunkt (bis 149 kW Ladeleistung) beziehungsweise 30.000 Euro (Leistung größer 150 kW) erhalten. Der Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Zu emissionsarmer Mobilität im Allgemeinen und der Antragstellung für die Förderung im Speziellen berät Christian Rohde Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" (Kontakt: siehe Kasten).