
Recht und SteuernGrundsteuerreform bringt neue Hebesätze
Auch alle Handwerkerinnen und Handwerker mit Grundeigentum wie einem Betriebsgelände sind betroffen: Ab 2025 wird die Grundsteuerreform wirksam. Die Finanzbehörde Hamburg hat jetzt die zukünftigen Hebesätze und Messzahlen vorgestellt, nach denen sich die Steuerhöhe errechnet. Handwerkskammer-Präsident Hjalmar Stemmann zeigt sich mit dem gewählten Flächenmodell zufrieden.
Grundlage der neuen Hebesätze sind Berechnungen mit Unterstützung des Statistikamtes Nord anhand der Daten, die 2022 und 2023 per Feststellungserklärung bei den Steuerpflichtigen erhoben wurden.
Mit der Anpassung der Hebesätze, die noch von der Bürgerschaft im Rahmen eines Gesetzes verabschiedet werden muss, soll sichergestellt werden, dass das Grundsteueraufkommen in Hamburg gegenüber dem Aufkommen nach dem alten Verfahren in den Bereichen Wohnen und Nicht-Wohnen in der Summe gleichbleibt. Im Einzelfall kann es zu Änderungen zugunsten oder zuungunsten der Steuerpflichtigen kommen.
Für die meisten Gewerbetreibenden gilt ebenso wie für Steuerpflichtige in Wohneigentum die Grundsteuer B: Hier steigt der Hebesatz von 540 auf 975 Prozent. Die Messzahl für Nutzflächen beträgt 87 Prozent; die Messzahl für die Wohnflächen bleibt auf 70 Prozent ermäßigt. Auf der Website zur neuen Grundsteuer liefert die Finanzbehörde Berechnungsbeispiele (Link: siehe Kasten). Nach den Worten von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) werde das Gesetz zahlreiche Gründe für Steuerermäßigungen und eine Härtefallregelung vorsehen.
Auslöser der Reform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bewertungsmethode als verfassungswidrig erklärte. Hamburg geht bei der Neuordnung einen Sonderweg, indem es von der Öffnungsklausel des Bundesgesetzes zur Grundsteuerreform Gebrauch macht und die Grundsteuer nicht wert- sondern grundsätzlich flächenbezogen erhebt. Die Finanzbehörde begründet dies damit, dass das wertabhängige Bundesmodell langfristig zu einem starken Anstieg der Grundsteuerbelastung für Steuerpflichtige in Hamburg führen würde, weil sich die Grundstückspreise voraussichtlich weiterhin kräftig aufwärts entwickeln werden.
Präsident Hjalmar Stemmann begrüßt für das Hamburger Handwerk die Festlegung auf das Flächenmodell: „Dies bedeutet weniger Bürokratie und mehr Planbarkeit, da nicht alle sieben Jahre eine umfangreiche Neuberechnung vorgenommen werden muss – ein klarer Vorteil für Betriebe."
Neu ist in Hamburg die Grundsteuer C, die unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen für gleichzeitig unbebaute, baureife und insbesondere für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke gilt. Sie soll Spekulation verhindern. Der Hebesatz für die Grundsteuer C soll 8.000 Prozent betragen. Der Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) soll ab 2025 auf 100 Prozent festgelegt werden.
Die neuen Grundsteuerbescheide, denen die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 zu entnehmen sein wird, werden ab März 2025 verschickt. Der erste Teilbetrag des Jahres 2025 wird ausnahmsweise erst zum 30. April fällig, um den Steuerpflichtigen eine ausreichende Umstellungszeit zu gewähren.