VergabeHöhere Wertgrenzen für mehr Flexibilität
Das Bundesbauministerium hat zum 1. Januar 2026 die Wertgrenzen für Auftragsvergaben bei Bauleistungen angehoben. Damit sind häufiger Direktaufträge oder freihändige Vergaben möglich. Betriebsseitige Voraussetzung, um hiervon zu profitieren, ist eine Präqualifizierung. Fragen zu diesem Thema beantwortet die Auftragsberatung Hamburg.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland hat vorrangig im Weg der öffentlichen Ausschreibung oder der beschränkten Ausschreibung mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb zu erfolgen.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) lässt bis zu bestimmten Auftragswerten ein Abweichen von dieser Regel zu.
Die sogenannten Wertgrenzen wurden nun wie folgt angehoben:
- beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Bislang galt dieser Wert ausschließlich für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau. Mit dieser Regelung sollen Vergabeverfahren vereinfacht und einheitlicher gestaltet werden;
- freihändige Vergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer (bisher: 10.000 Euro). Diese Änderung bietet mehr Flexibilität für öffentliche Auftraggeber.
- Direktaufträge: Anhebung auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Ziel ist es, kleinere Bauprojekte schneller und effizienter abzuwickeln.
Die öffentliche Hand darf derartige Aufträge grundsätzlich nur an präqualifizierte Betriebe vergeben. Betriebe können ihre Eignung durch die Eintragung in das allgemein zugängliche amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen, kurz PQ-Verein, nachweisen (Link: siehe Kasten). Die Eintragung erfolgt über eine akkreditierte und vom Verein konzessionierte Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle).
Fragen zu den neuen Wertgrenzen und zur Präqualifizierung beantwortet bei der Handwerkskammer Andreas Rönnau (Kontakt: siehe Kasten).