RechtImpressum anpassen beim Thema Verbraucherschlichtung
Die Europäische Union stellt zum 20. Juli ihre Online-Streitbeilegungsplattform ein. Der Grund: Diese wurde kaum genutzt. Für viele Betriebe entsteht Handlungsbedarf, da sie alle Verweise und Links zur Plattform, etwa im Impressum der Firmen-Website, zum 20. Juli entfernen müssen.
Seit 2016 gilt die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Regelung sollte Verbraucher*innen sowie Unternehmen einen einfachen, schnellen und außergerichtlichen Weg zur Lösung von Konflikten eröffnen. Zentrale Anlaufstelle hierfür war die Online-Streitbeilegungsplattform, die in Kürze abgeschaltet wird. Grundsätzlich betroffen hiervon sind Betreiber*innen von Webseiten und Online-Shops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen innerhalb der EU verkaufen. Nicht betroffen sind Betriebe, die ausschließlich im Geschäft mit anderen Unternehmen tätig sind sowie der stationäre Handel.
Zeitgleich zur Abschaltung wird auch die zugrundeliegende Verordnung aufgehoben, die Unternehmer*innen verpflichtete, auf die Plattform hinzuweisen. Diese Pflicht zum Hinweis und zur Verlinkung entfällt künftig. Bereits seit dem 20. März dieses Jahres können auf der Plattform keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden.
Unternehmen, die weiterhin auf die Plattform verweisen – sei es auf ihrer Webseite, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder E-Mail-Signaturen – riskieren eine Abmahnung. Ein solcher Hinweis könnte als irreführend gewertet werden, wenn dieser Anlaufpunkt für eine Streitbeilegung gar nicht mehr verfügbar ist. Die vorgenommenen Änderungen sollten schriftlich festgehalten werden.
Wichtig: Auch wenn die EU-Streitbeilegungsplattform eingestellt wird, bleiben andere gesetzliche Pflichten zur Verbraucherschlichtung bestehen. Laut dem deutschen Gesetz zur Verbraucherstreitbeilegung müssen Unternehmen weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Falls ja, müssen Name und Kontaktdaten der Stelle im Impressum oder in anderen relevanten Dokumenten aufgeführt werden. Die Teilnahme am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren ist freiwillig (siehe „Links zum Thema"). Ausgenommen von der Informationspflicht sind Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeiter*innen.
Fragen zu den Pflichten rund um die Verbraucherschlichtung beantwortet die Rechtsberatung der Handwerkskammer (Kontakt: siehe Kasten).