KurzmeldungenINFO-Ticker

+++ neue Umsatzwerte für Kleinunternehmerregelung +++ maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verdoppelt +++ erste Stufe für Überweisung in Sekunden startet europaweit +++ Mindestlohn erhöht +++ Auszubildende messen sich im Sprachenwettbewerb +++ Steuerbefreiung auf kleine Photovoltaikanlagen wird ausgeweitet +++ weiteres Azubi-Wohnheim für Wandsbek in Planung +++ neue Runde der Imagekampagne +++

Umsatzsteuer: Die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer wurden zum 1. Januar 2025 erhöht. Die Grenze für den Vorjahressumsatz steigt auf 25.000 Euro. Zusätzlich wird eine Grenze von 100.000 Euro für den Umsatz des laufenden Kalenderjahres eingeführt. Zudem können inländische Unternehmer künftig die Kleinunternehmerregelung unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden. Unternehmer, die das beabsichtigen, müssen dies vorher beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen (Link). Die Kleinunternehmerregelung ist eine gesetzliche Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit nur geringen Umsätzen. Dabei wird auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet (mehr erfahren).

Kurzarbeit: Angesichts der unwägbaren wirtschaftlichen Lage hat die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme ist am 1. Januar in Kraft getreten und befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Nutznießer sind Betriebe, in denen derzeit schon Kurzarbeit gilt, sowie Betriebe, die bereits seit Herbst/Winter 2023 von Kurzarbeit betroffen waren. Diese haben die Möglichkeit, nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit von nicht mehr als zwei zusammenhängenden Monaten diese wiederaufzunehmen. Für weitere Informationen hier klicken (Bundesagentur für Arbeit).

Echtzeitüberweisungen: Seit dem gestrigen Donnerstag (9. Januar) besteht in Europa flächendeckend die Option einer Echtzeitüberweisung. Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag. Ab Oktober 2025 müssen die Finanzinstitute zudem in der Lage sein, Überweisungen ihrer Kunden innerhalb von zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger zu transferieren. Echtzeitüberweisungen dürfen nicht mehr teurer sein als normale Überweisungen. Mehr erfahren.

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2025 brutto 12,82 Euro in der Stunde. Die unterste Lohngrenze liegt damit um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöhte sich die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Die unterste Midijob-Grenze liegt nun bei 556,01 Euro. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Mehr erfahren.

Sprachenwettbewerb: In der Kategorie „Team Beruf“ des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen können Auszubildende und Schüler*innen beruflicher Schulen im Team zeigen, dass sie fit sind für internationale Herausforderungen – auf Englisch oder in einer anderen Wirtschaftssprache. Als Wettbewerbsbeiträge können selbst erstellte Filme, Hörspiele oder Podcasts eingereicht werden, die sich mit der Ausbildung oder dem beruflichen Umfeld befassen. Die besten Teams qualifizieren sich für das finale „Azubiturnier“. Es sind Geldpreise für die besten Beiträge ausgelobt. Eine Anmeldung für den Wettbewerb ist bis zum 31. März 2025 möglich, dafür hier klicken. Ausgerichtet wird der Wettbewerb von Bildung & Begabung, dem Zentrum für Talentförderung in Deutschland.

Photovoltaik: Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen von Anlagen bis zu 15 Kilowatt-Peak (kWp) auf solche bis 30 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ausgeweitet, unabhängig vom Gebäudetyp. Das bedeutet eine Vereinheitlichung. Umsätze und Gewinne durch die Einspeisevergütung, die der Netzbetreiber zahlt, sind bis zu dieser Grenze einkommensteuerfrei. Das gilt für alle Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, die ab 2025 entweder neu in Betrieb genommen werden oder erweitert werden. Mehr lesen.

Azubi-Wohnheim: Der Hamburger Senat will das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende weiter ausbauen. Noch in einem frühen Stadium befindet sich das jüngste Projekt, das die Finanzbehörde jetzt publik gemacht hat. Ein sogenanntes Onboarding-Haus für Auszubildende mit mindestens 49 Plätzen soll am Friedrich-Ebert-Damm in Wandsbek entstehen. Es soll Auszubildenden in der Startphase temporär eine Unterkunft bieten. Aktuell werden für das vorgesehene Grundstück Investoren für eine Vergabe im Erbbaurecht gesucht. Mehr erfahren.

Imagekampagne: Die Imagekampagne des Handwerks wird 2025 erstmals von der neuen Kampagnenagentur Carl Nann aus Hamburg verantwortet und betreut. Plakate und TV-Spots sind in Vorbereitung, einen ersten Vorgeschmack liefert ein Neujahrsvideogruß, zu sehen auf dem Facebook-Kanal der Handwerkskammer. Aus „Zeit, zu machen“, dem Kampagnenmotto des vergangenen Jahres, wird 2025 „Wir können alles, was kommt“. 

Claus Rosenau
Redaktion HandwerksINFO

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