KurzmeldungenINFO-Ticker
+++ Gesellenstücke im Rampenlicht – jetzt mitmachen +++ Umfrage soll Datenbasis verbreitern +++ Betriebsbesuche: Kammer sucht das Gespräch +++ Grundsteuer: Fehlerkorrektur und Härtefälle +++ Entlastung im Eichrecht +++ Förderung: Fahrrad bei der Arbeit gut geparkt +++
Gesellenstücke: Bei den jüngsten Gesellenprüfungen haben zahlreiche Lehrlinge im Hamburger Handwerk ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, viele weitere werden es in diesem Jahr tun. Ein Meilenstein, der gebührend gefeiert werden darf. Die Handwerkskammer lädt alle neuen Gesellinnen und Gesellen ein, Fotos oder kurze Videos einzusenden, um ihr Können zu präsentieren. Ob das eigene Gesellenstück, Eindrücke von der bestandenen Prüfung oder den Feierlichkeiten – all das soll in einem Video zusammengefasst und während der nächsten Landessieger*innen-Feier gezeigt werden (für Impressionen der Feier 2024 hier klicken). Als Dankeschön werden unter allen Einsendungen Rucksäcke, vollgepackt mit Überraschungen aus der Imagekampagne, verlost. Mitmachen ist möglich bis zum 3. November 2025 für alle „frisch gebackenen“ Gesellen und Gesellinnen 2024/2025. Einfach Fotos oder Video mit dem Betreff „Gesellenstück“ einsenden unter aktion@hwk-hamburg.de.
Strukturumfrage: Die statistischen Ämter weisen nur sehr wenige Daten über das Handwerk aus. Die Handwerksorganisationen sind jedoch auf aktuelle Strukturdaten zum Handwerk angewiesen, um zeitnah Veränderungen der Betriebs- und Mitarbeiterstrukturen nachvollziehen und die Interessen der Betriebe gegenüber Politik und Öffentlichkeit wirkungsvoll vertreten zu können. Deshalb bittet die Kammer ihre Mitgliedsbetriebe um Teilnahme an der „Strukturumfrage im Handwerk“ des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Ermittelt werden sollen unter anderem Daten über Alter und Qualifikation der Betriebsspitzen und Mitarbeitenden, über Umsatz, Personalintensität und Absatzregionen der Betriebe. Die Teilnahme ist bis zum 30. April 2025 unter diesem Link möglich. Mehr erfahren.
Betriebsbesuche: Die Mitarbeitenden der Handwerkskammer besuchen in regelmäßigen Abständen Mitgliedsbetriebe, um die Betriebsinhaberinnen und -inhaber auch ohne konkreten Anlass persönlich kennenzulernen und sich über die Serviceleistungen und Beratungsangebote der Kammer auszutauschen. Häufig zeigt sich vor Ort, dass es Wünsche gibt, bei denen die Kammer unterstützen kann. Die nächste Besuchsphase startet am 7. April. Wer daran interessiert ist, Mitarbeitende der Kammer im eigenen Betrieb zu begrüßen, wendet sich zwecks Terminvereinbarung an Nicole Kalkenbrenner, Tel.: 040 35905-463, E-Mail: nicole.kalkenbrenner@hwk-hamburg.de. Weitere Infos zum Mitgliederservice „Kunden im Mittelpunkt" finden Sie hier.
Grundsteuer: Die Grundsteuerbescheide für die neue Hamburger Grundsteuer werden in diesen Tagen verschickt, auch an alle Handwerker*innen mit Grundbesitz. Durch den neuen Maßstab sind sowohl Erhöhungen als auch Absenkungen der Grundsteuer möglich. Sollte der Bescheid aber eine Vervier- oder Verfünffachung der Steuer ausweisen, empfiehlt es sich, nochmal im Grundsteuerwertbescheid die zugrunde gelegten Flächen zu prüfen. Stellt man dabei Fehler fest, die bei der Erklärung unterlaufen sind, sollte dies schriftlich unter Angabe der Steuernummer dem Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg erläutert werden, per Elster oder mit formlosem Schreiben, informiert die Finanzbehörde. Weitere Erläuterungen. Zudem gibt es Regelungen für Härtefälle. Insbesondere für gewerbliche Immobilien kommen diverse Erlassgründe in Frage (mehr erfahren).
Eichrecht: Seit Januar 2025 müssen neue oder erneuerte Messgeräte nicht mehr bei der zuständigen Eichbehörde angezeigt werden. Das jüngste Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht auf (mehr erfahren). Weiter bestehen bleibt die Eichpflicht. Eine Ausnahme gibt es, die das Kfz-Handwerk betrifft: Im Rahmen des Entlastungsgesetzes wurde die Druckmanometer-Eichpflicht für anerkannte Werkstätten, die Sicherheitsprüfungen durchführen, abgeschafft, da die Geräte regelmäßig zu kalibrieren sind und es bisher dadurch eine Doppelprüfung gab (Details unter diesem Link).
Fahrradabstellanlagen: Fahrrad trocken und sicher geparkt? Mit einem Förderprogramm bietet die Hamburgische Investitions- und Förderbank Betrieben die Gelegenheit, ihre Fahrradabstellanlagen zu modernisieren und umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die über mehr als zehn Arbeitsplätze verfügen und deren Gebäude vor dem 1. Januar 2011 genehmigt wurden. Ziel ist es, hochwertige Fahrradabstellanlagen zu schaffen, die auch den Diebstahl- und Witterungsschutz gewährleisten. Die finanzielle Unterstützung deckt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten ab, maximal 300 Euro pro Abstellplatz beziehungsweise 400 Euro pro Platz mit Elektroanschluss. Gefördert werden etwa die Überdachung der Abstellanlagen und Fahrradboxen. Zudem werden Maßnahmen unterstützt, die die Zugänglichkeit verbessern wie der Einbau von Rampen (für Details hier klicken). Ein Beratungstermin kann vereinbart werden unter Telefon: 040 24846-213 oder per E-Mail: b.malczyk@ifbhh.de.