KurzmeldungenINFO-Ticker

+++ Auszubildende aus Usbekistan gewinnen +++ Grundsteuer mindern +++ Umfrage zur vergünstigten Vermietung von Wohnungen an Mitarbeitende +++ Widerrufsbutton wird ab Juni 2026 Pflicht +++ acht Millionen Euro für energetische Modernisierung von Gewerbeimmobilien +++

Nachwuchsgewinnung: Ein Projekt der Bundesagentur für Arbeit bietet Betrieben erstmals die Möglichkeit, Auszubildende aus Usbekistan zu gewinnen. Der Fokus liegt auf Handwerksberufen. Für das Ausbildungsjahr 2026 können der Bundesagentur bis Ende September Ausbildungsplatzangebote gemeldet werden. Die Auswahlverfahren laufen im Oktober, anschließend absolvieren die Kandidat*innen bis Mitte 2026 einen Deutschkurs. Betriebe müssen je nach Förderoption mit Kosten zwischen 3.100 und 5.400 Euro rechnen (mehr erfahren). Eine virtuelle Infoveranstaltung am Donnerstag, 11. September 2025, 15 bis16.30 Uhr, stellt das Projekt vor, Betriebe und Auszubildende berichten von ihren Erfahrungen. Für die Anmeldung hier klicken.

Grundsteuer: Die Grundsteuer wird in Hamburg neuerdings flächenbezogen erhoben. Wo das zu Belastungen führt, kann ein Tipp der Finanzbehörde nützlich sein. Die Behörde informiert, dass die Grundsteuer für Betriebsgrundstücke bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe erfasst werden kann, was zu einer geringeren Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer führen kann. Ferner ist seit 2025 auch eine Kürzung des Gewerbeertrages nach Paragraf 9 Nr. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes um die als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer möglich. Diese sogenannte einfache Grundstückskürzung gab es auch schon unter der alten Rechtslage, sie war allerdings anders ausgestaltet (mehr erfahren).

Wohnungsüberlassung: Betriebe, die Arbeitnehmer*innen unentgeltlich oder vergünstigt Wohnraum überlassen, sind bei einer Umfrage angesprochen, die bis zum 15. September 2025 läuft. Das Thema gewinnt im Rahmen der Fachkräftesicherung bei gleichzeitig angespannter Lage am Wohnungsmarkt an Bedeutung. Die Umfrage erfolgt im Auftrag des Bundesfinanzministeriums. Um eine realitätsnahe Bewertung der Regelung zur steuerfreien Wohnungsüberlassung (für Details hier klicken) zu ermöglichen und eventuellen Reformbedarf aufzuzeigen, bittet der Zentralverband des Deutschen Handwerks betroffene Betriebe um Teilnahme unter diesem Link

Widerruf: Noch ist ausreichend Vorlauf: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Betriebe, die im Online-Handel aktiv sind, einen Widerrufsbutton für Online-Verträge mit Verbraucher*innen auf ihren Webseiten platzieren. Der Button muss während der gesamten Dauer der Widerrufsfrist verfügbar sein. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die noch in nationales Recht umgesetzt werden muss (mehr erfahren). Wie das Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbraucher*innen allgemein geregelt ist, wird in der  Rubrik „Praxis Recht" des Zentralverbands des Deutschen Handwerks dargestellt (Link).

Sanierungsförderung: Acht Millionen Euro stellt der Hamburger Senat bis 2027 für energetische Modernisierungen von Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, speziell der Gebäudehüllen, bereit. So sollen der Energieverbrauch der Gebäude und die CO2-Emissionen reduziert werden. Förderanträge für einen Zuschuss von bis zu 300.000 Euro können ab sofort bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingereicht werden. Förderfähig sind auch vorgelagerte Studien zur Energiebilanz und Qualitätssicherung. Boni werden gewährt für den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe, für vorgefertigte Elemente und ambitionierte energetische Standards. Für Beratungsleistungen erhalten kleine Unternehmen einen um 20 Prozent erhöhten Zuschuss gegenüber der Normalförderung von 45 Prozent des Netto-Honorars.  Mehr erfahren. 

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Claus Rosenau
Redaktion HandwerksINFO

Tel.: 040 35905-472
handwerksinfo@hwk-hamburg.de