WeiterbildungKundig beraten zur Gebäudeenergie
Der Begriff Gebäudeenergieberater ist nicht geschützt. Aber nur wer eine anerkannte Zusatzqualifikation hat und in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen ist, darf offiziell zu Fördermitteln beraten und Nachweise für Bundesförderprogramme ausstellen. Der Elbcampus bietet die passenden Kurse an.
Jede und jeder, der Gebäude energetisch betrachtet oder Sanierungen plant, darf sich Gebäudeenergieberater*in nennen. Doch ein entscheidender Teil der Aufgabe, die Beratung dazu, welche Fördermittel in Frage kommen, kann nur mit anerkannter Qualifikation ausgeführt werden.
Am Elbcampus finden bereits anerkannte Gebäudeenergieberater und -beraterinnen sowie alle, die es gern werden möchten, Qualifizierungen, mit denen sie ihre Expertise im Energiebereich gezielt auf- oder ausbauen können. Für Handwerksmeister*innen steht dabei insbesondere der Lehrgang zum „Gebäudeenergieberater (HWK)" im Fokus.
Ergänzend bietet das Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Hamburg Seminare an, mit denen anerkannte Energieberater*innen ihren Eintrag auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Dena verlängern können. Praxisnahe Angebote, etwa zur Optimierung von Photovoltaik-Strom oder zur Sachkunde Schimmelpilz, runden das Qualifizierungsangebot ab.
Einen Überblick zu allen genannten Kursen finden Interessierte auf der Elbcampus-Website (siehe „Links zum Thema").
Fragen, auch zu Fördermöglichkeiten, beantwortet das Team der Elbcampus-Weiterbildungsberatung (Kontakt: siehe Kasten).