Drei Baubeschäftigte sehen sich Bauzeichnungen an
Pixabay | Geralt

RechtNeue Regeln: Baugenehmigung teils verzichtbar

Mit Beginn des Jahres 2026 ist die neue Hamburgische Landesbauordnung in Kraft getreten. Zu den Neuerungen zählt, dass Baugenehmigungen schneller erteilt werden können. Zudem gibt es für bestimmte Gebäude eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen sollen deutlich einfacher umzusetzen sein. 

Die Landesbauordnung wurde deutlich entschlackt. Kleinere Wohngebäude sind ab sofort genehmigungsfrei gestellt. Gleiches gilt bei regulärer Aufstellung auch für Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Balkonkraftwerke.

Weitere Erleichterungen betreffen das Bauen im Bestand, insbesondere die Umnutzung zu Wohnraum. Nachdem bisher zu beachtenden Recht musste bei wesentlichen baulichen Änderungen das Bestandsgebäude häufig aufwendig und kostenintensiv ertüchtigt werden. Manchmal war es sogar einfacher, abzureißen und neu zu bauen. Nach der neuen Bauordnung können nun zum Beispiel Büroräume oder andere Aufenthaltsräume einfacher in Wohnraum umgewandelt werden, die Decken und Wände des Bestandsgebäudes müssen nicht mehr so ertüchtigt werden, dass sie Neubaustandard erreichen. Zugleich wird auch der Bestandsschutz ausgeweitet. 

Auch ein Abweichen von Bauvorschriften ist nach der neuen Landesbauordnung nun leichter möglich. Die Genehmigungserteilung durch die Behörden wird erleichtert, insbesondere wenn bestehende Gebäude weiter genutzt werden oder wenn neuer Wohnraum geschaffen wird. Die Nachbarrechte werden allerdings weiterhin berücksichtigt.

Die neue Hamburgische Bauordnung ermöglicht es auch, kostenreduziert und experimentell zu bauen, gemäß dem sogenannten Hamburg-Standard (siehe „Links zum Thema"). Eine Genehmigung ist auch möglich, wenn nicht alle Bauvorschriften eingehalten werden. So sollen innovative und kostengünstigere Bauweisen gefördert werden.

Die bisherige Pflicht, Kfz-Stellplätze herzustellen, wird durch einen modernen Mobilitätsnachweis abgelöst. Dabei wird jedes Grundstück mit Blick auf den Mobilitätsbedarf der Nutzer*innen individuell betrachtet. Die bisherigen finanziellen Ausgleichszahlungen für rechtlich notwendige, aber nicht zu realisierende Kfz-Stellplätze entfallen.

Die Genehmigungsfreistellung, also die Entbehrlichkeit eines formellen Genehmigungsverfahren, führt dazu, dass Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und sogar kleine Mehrfamilienhäuser im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans nur noch „angezeigt" werden müssen, sofern sie den Bebauungsplan vollständig einhalten. Einen Monat nach Einreichung der Bauvorlagen darf bereits mit dem Bau begonnen werden, eine Baugenehmigung ist dann nicht mehr erforderlich.

Der bisherige Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0" wird durch den neuen Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung" abgelöst. Dieser beruht auf einer bundesweit genutzten Plattform, die es Bauherrn, Architektinnen und Architekten sowie Fachplanerinnen und -planern zukünftig ermöglicht, Anträge gemeinsam zu erstellen. Auch kann gleichzeitig an mehreren Anträgen gearbeitet werden. Eine Einsichtnahme in den aktuellen Bearbeitungsstand soll möglich sein. Der neue Onlinedienst wird künftig über länderübergreifende Konten („BundID" beziehungsweise „Mein Unternehmenskonto") zugänglich sein. Für ein Konto ist bei der ersten Benutzung eine einmalige Registrierung erforderlich.

(Quelle: „Infodienst" – Newsletter der Bau-Innung Hamburg und des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e. V.)