StromsteuerProduzierendes Gewerbe: jetzt Entlastung beantragen
Für nicht wenige Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes besteht aktuell erstmalig die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweise Erstattung der Stromsteuer zu stellen. Für die Jahre 2024 und 2025 ist dazu ein Verbrauch von mehr als 12.500 Kilowattstunden (kWh) ausreichend, während zuvor mindestens 48.700 kWh erforderlich waren. Die Entlastung für 2024 kann noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragt werden.
Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 ist die Entlastung zudem von 5,13 Euro auf 20 Euro pro Megawattstunde kräftig aufgestockt worden. Die Stromsteuer liegt damit nur noch auf Höhe des EU-Mindeststeuersatzes.
Energieintensive Unternehmen – wie Tischlereien und Bäckereien – sollen durch die Stromsteuererstattung von den finanziellen Bürden durch stark gestiegene Energiepreise entlastet werden. Es muss sich um produzierendes Gewerbe laut Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes handeln (Link: siehe Kasten). Mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes, das sich gerade im parlamentarischen Verfahren befindet, soll diese Entlastung über 2025 hinaus verstetigt werden.
Die Erstattung wird nur für nachweislich versteuerte Strommengen gewährt, die im eigenen Betrieb verwendet wurden. Es muss ein Nachweis über den Stromverbrauch und dessen Verwendungszweck geführt werden. Der Entlastungsbetrag muss im Kalenderjahr über 250 Euro liegen. Das entspricht einem Verbrauch von mehr als 12.500 Kilowattstunden. Keine Steuerentlastung erfolgt für Strom, der für Elektromobilität im Straßenverkehr verwendet wird. Beantragt werden muss die Rückerstattung der Stromsteuer beim zuständigen Hauptzollamt.
Das E-Tool der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz führt zu weitergehenden Informationen und verlinkt zur Antragstellung beim Zoll. Es hilft nicht nur dabei, betriebliche Energieverbräuche zu überwachen, sondern prüft auf Basis der Dateneingaben (Wirtschaftszweig-Klassifikation/Gewerk), ob der Betrieb prinzipiell als Unternehmen des produzierenden Gewerbes gilt und grundsätzlich für eine Stromsteuererstattung in Frage kommt. Bei verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten ist zu prüfen, ob der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist.
Für Fragen steht Christian Rohde zur Verfügung. Er berät Betriebe kostenfrei unter dem Dach der Handwerkskammer im Auftrag der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" (Kontakt: siehe Kasten).