Mann mit Beinprothese, auf einer Treppe sitzend
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InklusionSchwerbehinderte in Beschäftigung: Zahl jetzt melden

Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Personen zu besetzen. Bis zum 31. März ist eine Meldung an die Agentur für Arbeit vorgeschrieben. Die Behörde hat ein Info-Telefon eingerichtet.

Das alljährliche Anzeigeverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht für Unternehmen hat begonnen. Mitzuteilen ist, wie viele Schwerbehinderte beschäftigt werden.

Viele Betriebe sind sich unsicher, wie sie mit dem Anschreiben umgehen sollen und an wen sie sich für Auskünfte wenden können. Ansprechpartner ist hier die Agentur für Arbeit Hamburg, der genaue Kontakt findet sich im Kasten zu diesem Beitrag.

Ebenso wie für die Meldung endet die Frist für die Überweisung einer möglicherweise zu zahlenden Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt am 31. März 2025. Wichtig: Eine Fristverlängerung ausgeschlossen. Unternehmen, die ihre Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen.

 Am einfachsten lässt sich die Anzeige über die kostenfreie Software IW-Elan erstellen, sie gibt es auch als Browser-Version (Link: siehe Kasten). Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden, es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich.

Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen. Eine Übersicht der Staffelbeträge, gültig für Betriebe ab 20 Mitarbeitenden, findet sich auf den Seiten des Inklusionsportals Rehadat.de (siehe „Links zum Thema").

Die Agentur für Arbeit bietet eine Palette an Unterstützungen an, die Arbeitgebern und behinderten Bewerberinnen und Bewerbern niedrigschwellig ein Kennenlernen ermöglicht. Neben einer eintägigen Probebeschäftigung kann beispielsweise auch ein zweiwöchiges Praktikum vereinbart werden. Zudem gewährt die Agentur für Arbeit Einarbeitungszuschüsse, wenn zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein betrieblicher Ausgleich notwendig ist. Erforderliche technische Ausstattungen eines Arbeitsplatzes werden ebenfalls übernommen (Kontakt: siehe Kasten).



Info-Telefon zum Anzeigeverfahren
Agentur für Arbeit Hamburg

Tel.: 040 2485-1380 (Mo.-Fr. 9.30-12 Uhr)
Telefax: 040 2485-1143
Hamburg.Anzeigeverfahren@arbeitsagentur.de 

Arbeitgeberkontakt zum Thema Rehabilitation/schwerbehinderte Menschen
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit

Tel.: 040 2485-2515
Hamburg.Arbeitgeber-Schwb@arbeitsagentur.de