RechtWarnung vor Betrugsschreiben zu „Präventionsmodul"
Auch Handwerksbetriebe haben sie schon erhalten: Anschreiben per Post oder E-Mail zu einem angeblichen digitalen, kostenpflichtigen „Präventionsmodul" stammen nicht von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), die als Absender genannt wird. Beide Organisationen warnen davor, auf die Anschreiben zu reagieren.
Derzeit versenden Kriminelle Briefe und E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, informiert die DGUV. Diese enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe unterschiedlicher Gewerbe. Die Betreffzeile lautet beispielsweise „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf" oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen".
Betriebe werden darin über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der gesetzlichen Unfallversicherung informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.
Die Briefe und E-Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.
Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten und sich unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 an das Service-Center der BGN zu wenden. Dort erfahren sie das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.
Fragen beantwortet die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter einer kostenfreien Rufnummer und per E-Mail (Kontakt: siehe Kasten).