Rechtliche und betriebswirtschaftliche ÄnderungenAktuelles und Wichtiges
Ihre zentrale Anlaufstelle für rechtliche und betriebswirtschaftliche Informationen – aktuell, praxisnah und speziell für Handwerksbetriebe in Hamburg.
Die Handwerkskammer Hamburg bietet umfassende Informationen zu den wichtigsten rechtlichen Themen für ihre Mitgliedsbetriebe. Von Arbeitsrecht über Datenschutz bis hin zu neuen Verpflichtungen – hier finden Sie praktische Hilfen, Leitfäden, Musterverträge und Downloads zu allen relevanten Bereichen.
Arbeitsrecht & Personal
- Danach muss der Arbeitgeber handeln und den Arbeitnehmer rechtzeitig im Urlaubsjahr auf den noch bestehenden Resturlaub hinweisen und ihn auffordern, den Urlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres zu nehmen.
- Einen konkreten Zeitpunkt für den Hinweis des Arbeitgebers nennt das BAG nicht.
- Wir empfehlen, die Arbeitnehmer zunächst am Jahresanfang allgemein per Mail darüber zu informieren, dass der Jahresurlaub im Urlaubsjahr angetreten werden muss und nur in bestimmten Ausnahmen ins Folgejahr übertragen werden kann.
- Mit einem zweiten Schreiben zu Beginn der zweiten Jahreshälfte ist jeder Mitarbeiter individuell und konkret auf seinen noch nicht verplanten Resturlaub hinzuweisen und aufzufordern, den noch ausstehenden Urlaub für das Urlaubsjahr zu beantragen.
- Für dieses Schreiben sollte der Arbeitgeber einen Nachweis, z.B. durch Unterschrift des Arbeitnehmers, haben.
- Das BAG stellte klar, dass von Arbeitnehmern rückwirkend noch offene Urlaubsansprüche geltend gemacht werden können, wenn der Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß auf den Resturlaub hingewiesen hat. Der Urlaub muss dann nachträglich gewährt bzw. ausgezahlt werden.
Musterschreiben als Worddoc:
Urlaub Januar Verfall
Resturlaub September
Die Online-Übertragung gilt bundesweit und für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Lediglich für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen.
- Das elektronische Verfahren spart Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Unterlagen.
- Die Arbeitzeit reduziert sich, da mit weniger Nachfragen zu rechnen ist.
- Die Bescheinigung muss nicht mehr an die Beschäftigten aushändigt werden. Diese erhalten einen Nachweis der übermittelten Daten von der Arbeitsagentur.
- Online-Anwendung: Kostenlose digitale Übermittlung von Lohnabrechnungen
- Rückfragen zur Lohnabrechnungssoftware: jeweiligen Hersteller kontaktieren
- Rückfragen zu sv.net: Support
- BEA-Hotline: 0800 4 5555 27
- Agentur für Arbeit: Personalfragen
Alle Betriebe, die Arbeitnehmer beschäftigen.
Ab 1. August 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Angaben über die Vertragsbedingungen in einer Niederschrift aufzunehmen und den Arbeitnehmern schriftlich (nicht elektronisch) und vom Arbeitgeber unterzeichnet auszuhändigen. Soweit eine früher ausgestellte Niederschrift oder ein schriftlicher Arbeitsvertrag die erforderlichen Angaben enthält, entfällt diese Verpflichtung.
Wird der geforderte Nachweis nicht oder nicht richtig oder nicht rechtzeitig erteilt, liegt ein Verstoß gegen die Nachweispflicht vor, welcher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer geahndet werden kann. Die Arbeitnehmer können den Erhalt einer Niederschrift einklagen.
- Arbeitgeber müssen den Nachweis nur auf Nachfrage eines Arbeitnehmers erteilen.
- Der Arbeitsvertrag muss nicht geändert oder neu erstellt werden!
- Bereiten Sie jetzt ein Grundmuster für einen separaten Nachweis vor.
- Wenn ein Arbeitnehmer den Nachweis fordert, müssen Sie innerhalb von 7 Tagen reagieren und den Nachweis schriftlich und unterschrieben aushändigen.
- Lassen Sie sich den Empfang vom Arbeitnehmer (mit Datum) bestätigen.
- Arbeitgeber müssen den Nachweis bestimmter Vertragsbedingungen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung (bzw. der Änderung) erteilen.
- Bereiten Sie jetzt ein Grundmuster für einen separaten Nachweis vor oder erstellen Sie neue Vertragsmuster, die den Vorgaben des Nachweisgesetzes entsprechen.
- Händigen Sie dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung (bzw. der Änderung) den separaten Nachweis zum Arbeitsvertrag aus oder verwenden Sie aktualisierte Arbeitsvertragsmuster.
- Hinweis: Ein separater Nachweis hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass es als reine Auskunft über aktuell geltende Vereinbarungen angesehen werden kann. Arbeitsverträge hingegen können nicht einseitig geändert werden. (z.B. relevant bei Arbeitszeiten und Ruhepausen).
Was ist schriftlich niederzulegen?
Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nachweisgesetz).
Muster Praktikantenvertrag
Digitalrecht, IT & Datenschutz
Biometrische Passbilder nur noch digital
Mit dem neuen Verfahren verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Sicherheit und Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten zu erhöhen. Biometrische Passbilder müssen künftig elektronisch und in digitaler Form übermittelt werden – analoge Ausdrucke werden von den Pass- und Ausweisbehörden nicht mehr angenommen.
Zwei Möglichkeiten zur Fotoerstellung
Bürgerinnen und Bürger können wählen, wo ihr digitales Passfoto erstellt wird:
- Direkt in der Pass- und Ausweisbehörde
- In einem zertifizierten, professionellen Fotostudio
Fotografinnen und Fotografen, die biometrische Passbilder anbieten möchten, müssen besondere Anforderungen erfüllen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dazu die Technische Richtlinie BSI TR-03170 veröffentlicht. Diese definiert die Standards für die sichere Erstellung und Übermittlung biometrischer Lichtbilder.
Newsletter HandwerksInfo: Wie Betriebe sich schützen können
Die Vorgaben des BFSG gelten aber auch für Dienstleistungen, die online angeboten werden. Verkauft also ein Handwerksbetrieb online Produkte an Verbraucher, muss dieser Onlineauftritt barrierefrei gestaltet sein.
- Gesetz zur Umsetzung
- Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen
- Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
- Barrierefreie Webseiten Betriebe FAQ
- ZDH Auswirkungen auf Handwerksbetriebe und -organisationen
Beratungsstelle für Innovation & Technologie | Schwerpunkt Digitalisierung
Tel. 040 35905 - 187
Ruft ein Besucher eine Webseite, die "Google Fonts" einsetzt, auf, wird die Schrift automatisch heruntergeladen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Text richtig dargestellt wird, auch wenn die genutzte Schriftart nicht auf dem jeweiligen Endgerät vorinstalliert ist.
Bei diesem Vorgang wird allerdings automatisch und ohne vorherige Einwilligung des Besuchers eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut und die IP-Adresse des Nutzers (Besucher der Homepage) an Google übermittelt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.
Google-Fonts-Checker von Sicher3
Google-Fonts-Checker von 54 Grad Software
Mitglieder, die bereits ein Forderungsschreiben erhielten, können sich an die Rechtsberatung der Handwerkskammer Hamburg wenden.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in Deutschland und jedem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union gelten.
Die neuen Datenschutzregeln führen zu einer ganzen Reihe neuer Anforderungen, die auch für Handwerksbetriebe gelten. Die Änderungen betreffen z.B. neu eingeführte Informations- und Dokumentationspflichten bei der Erhebung von Daten sowie Neuerungen bei den Themen Einwilligung und der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen sind verpflichtet, die neuen Regeln ab 25. Mai 2018 zu beachten. Bei Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Pflichten können von den Aufsichtsbehörden empfindliche Bußgelder verhängt werden. Bereits jetzt sollten entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der datenschutzrelevanten Abläufe vorgenommen werden.
Die wesentlichen rechtlichen Hintergründe und Anforderungen finden Sie in dem anliegenden Leitfaden „Praxis Datenschutz“ praxisgerecht aufbereitet. Zum einen für Handwerksbetriebe sowie zum anderen für öffentlich-rechtliche Handwerksorganisationen finden Sie jeweils einen eigenen Leitfaden „Praxis Datenschutz“.
Im Einzelnen geht es um folgende Themen:
- Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
- Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Formelle Pflichten
- Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
- Erteilung von Auskünften
- Dokumentationspflichten
- Datenschutzbeauftragter
- Auftragsverarbeitung
Die Leitfäden werden durch zahlreiche Muster, Checklisten und Formulierungsbeispiele ergänzt.
Das neue Datenschutzrecht - Hinweise für Handwerksbetriebe (765,3 KB)
Das neue Datenschutzrecht - Hinweise für Handwerksorganisationen (1,1 MB)
Impressumspflicht bei Webseiten
Unternehmer, die eine Firmenwebseite betreiben, müssen darauf bestimmte Angaben über sich und ihren Betrieb hinterlegen. Zweck der Angaben ist, dass Kunden Kontakt aufnehmen oder sich bei der Aufsichtsbehörde über die Seriösität des Betriebs informieren können.
Vertragsrecht, Gewährleistung, Kundenbeziehung
ZDH: Praxisrecht für Handwerksbetriebe
ZDH: Praxis Recht - Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern
E-Rechnung, Steuern & Abgaben
- Seit dem 01.01.2025 sind alle Handwerksbetriebe zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet.
- Ab dem 01.01.2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen an Geschäftspartner ausstellen und versenden können.
- Ab dem 01.01.2028 sind dann auch alle anderen Unternehmen dazu verpflichtet.
Ausführliche Informationen: E-Rechnung Pflicht fürs Handwerk
Weitere Informationen: E-Rechnung im Handwerk
ZDH: Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe
Umweltrecht, Energie & Nachhaltigkeit
Regierungserklärung des Deutschen Bundestages
Newsletter HandwerksInfo: Was das neue Heizungsgesetz vorgibt
- HWK Hamburg: Hinweise zum Verpackungsgesetz
- ZSV: Zentrale Stelle Verpackungsregister
- ZDH: Das Verpackungsgesetz
- VAHH: Beratungsleistungen
Bau-, Technik- & Sicherheitsrecht
- Interne Risikoanalyse
- Technische Dokumentation
- Produktkennzeichnung (Angaben zur Identifizierung des Produkts, wie Name und Anschrift sowie die elektronische Adresse des Herstellers, Typen-, Chargen- oder Seriennummer, sich ggf. aus der Risikoanalyse ergebene Warnhinweise, usw.)
- Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe sieht die Verordnung nicht vor.
Für Betriebe die Onlinehandel betreiben ergeben sich zusätzliche Anforderungen.
ZDH: Produktsicherheitsverordnung (GPSR) - Folgen für Betriebe
seit dem 29. Juni 2025 gelten die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzs (BFSG). Schwerpunkt des Gesetzes sind Vorgaben für Hersteller zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte, wie Selbstbedienungsterminals, Smartphones oder Notebooks. Dadurch soll Verbrauchern mit Benachteiligungen (z.B. Sehbeeinträchtigung) die Nutzung solcher Produkte erleichtert werden.
Die Vorgaben des BFSG gelten aber auch für Dienstleistungen, die online angeboten werden. Verkauft also ein Handwerksbetrieb online Produkte an Verbraucher, muss dieser Onlineauftritt barrierefrei gestaltet sein.
Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Hinweis: In den Richtlinien des BMAS (siehe Downloads) wird auf Seite 3 ein Beispiel 3 aufgeführt. Danach soll auch die Online-Terminbuchung (z.B. bei Friseuren) darunter fallen. Eine Rücksprache mit dem ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) ergab, dass dieses Beispiel möglichweise nicht zutreffend ist, da es sich hierbei nicht um ein Online-Rechtsgeschäft, sondern nur um eine Terminbuchung handelt. Hier besteht noch Klärungsbedarf. Sobald uns dazu mehr Informationen vorliegen, informieren wir Sie hier auf unserer Homepage.
- Gesetz zur Umsetzung
- Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen
- Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
- Barrierefreie Webseiten Betriebe FAQ
- ZDH Auswirkungen auf Handwerksbetriebe und -organisationen
- Deutsche Handwerkszeitung
- Handwerkskammer Hamburg
Bei Fragen zur technischen Umsetzung auf Ihrer Website wenden Sie sich bitte an:
Beratungsstelle für Innovation & Technologie | Schwerpunkt Digitalisierung
Tel. 040 35905 - 187
Sozialrecht, Versorgung & Gesundheitsschutz
Diisocyanate kommen in Lacken, Beschichtungs- und Dichtstoffen ebenso vor wie in Klebstoffen und Karosserieschäumen. Sie werden für die Härtungsreaktion benötigt, Produkt sind dann Polyurethane (PU). Diisocyanate sind nicht zuletzt als krebsverdächtig eingestuft.
Eine neue Beschränkungsregel in der Reach-Verordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) gibt vor, dass ab 24. August 2023 Produkte, die Diisocyanate über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, nur noch verwendet werden dürfen, wenn das betroffene Personal die erforderlichen Schulungen absolviert hat.
Die Regelung betrifft etwa Tischlereien und Lackierbetriebe ebenso wie das Bauhandwerk. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Schulung ihrer Mitarbeiter*innen zu führen. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung erforderlich.
Bereits seit Februar 2022 ist vorgeschrieben, dass sich auf betroffenen Produkten ein Hinweis auf die Schulungspflicht befindet. Ob Diisocyanate in Produkten enthalten sind, kann zudem anhand des Giscodes oder des Sicherheitsdatenblatts überprüft werden.
Die Herstellervereinigung Isopa/Alipa hat gemeinsam mit allen beteiligten Industriezweigen eine Internetplattform als Basis für die Schulungsmaßnahmen erarbeitet (Link: siehe Kasten). Nach einer Registrierung können Anwender*innen hier die geforderten Schulungen, die es für drei Gefährdungsstufen gibt, online durchführen. Ziel ist es, die Anwender*innen von Diisocanaten dazu zu bewegen, die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Über eine erfolgreich abgeschlossene Schulung wird den Teilnehmenden ein Zertifikat ausgestellt, dieses kostet fünf Euro.
Neben der einmaligen Anzeige des Geräts müssen auch Fachkundenachweise gegenüber den Bezirksämtern für alle Mitarbeiter, die das Gerät anwenden, erfolgen. Nach erfolgter Geräteanzeige müssen neu eintretende Mitarbeiter den Fachkundenachweis nur vorhalten können (keine erneute Anzeige notwendig).
Die Anzeige des Geräts sowie die Fachkundenachweise müssen spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme des Geräts erfolgen.
Für die Fachkundenachweise gilt eine fünfjährige Aktualisierungspflicht. Seit 2024 werden nur noch Schulungen von Schulungsträgern zugelassen, die durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle anerkannt sind. Für Inhaber eines Fachkundenachweises, der vor dem 31.12.2023 erlangt wurde, gelten gesonderte Übergangsregelungen unter Fristsetzung bis zum 31.12.2025.
Bitte beachten Sie zudem die Dokumentationspflichten bezüglich:
- Anwendung am Gerät
- Beratung und Aufklärung der behandelten Person mittels Beratungsprotokoll nebst Einverständniserklärung gemäß den Vorgaben der NiSV
- Geräteinstallation und –wartung“
- NiSV: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen*
- FAQ FHH: hamburg.de
- FAQ BMUV: Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV)
- Zuständigen Bezirksämter / Anzeigeformular Bezirksamt: Anwendungen nichtionisierender Strahlung am Menschen im nichtmedizinischen Bereich
- HWK: Hinweisblatt
Innungs-, Kammer- & Berufsrecht
Seit dem 01.01.2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz MoPeG) in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des MoPeG wird ein Gesellschaftsregister eingeführt, in das die Gesellschafter von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) die Gesellschaft – unabhängig von einem gewissen Stammkapital - eintragen lassen können. Bislang sind GbRs in keinem Register eingetragen. Für die OHG, die KG, die GmbH und andere Handelsgesellschaften ist weiterhin das Handelsregister zuständig.
Durch das Gesellschaftsregister soll die Publizität der GbR erhöht werden, um ihre Teilnahme am Rechtsverkehr sicherer auszugestalten.
Ist eine Eintragung im Gesellschaftsregister verpflichtend?
Eine Eintragung in das Gesellschaftsregister bleibt im Grundsatz freiwillig.
Allerdings besteht in folgenden praxisrelevanten Fällen de facto eine Eintragungspflicht:
- Grundstückserwerb / Grundstücksveräußerung durch die GbR.
- Eine GbR soll durch Erwerb eines Geschäftsanteils Gesellschafterin einer neu zu gründenden oder bereits im Handelsregister eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft werden.
- Im Falle von Restrukturierungsvorgängen auf Grundlage des Umwandlungsrechts.
Wie erfolgt die Eintragung im Gesellschaftsregister?
Eintragungen im Gesellschaftsregister werden nur über den Notar möglich sein und sind grundsätzlich von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Sie erfolgt am Amtsgericht des Vertragssitzes der Gesellschaft.
Wie viel wird eine Eintragung in das Gesellschaftsregister kosten?
Die Bundesregierung rechnet damit, dass durch die Eintragung im Gesellschaftsregister durchschnittlich Notar- und Gerichtskosten in Höhe von EUR 300,00 entstehen werden.
Wer kann das Gesellschaftsregister einsehen?
Jedermann.
Was sind die Rechtsfolgen einer Eintragung im Gesellschaftsregister?
Im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage werden künftig nicht mehr die Gesellschafter in andere Register eingetragen, sondern die GbR unter ihrem Namen selbst. Damit sind bei Gesellschafterwechsel keine Änderungen der jeweiligen Register mehr erforderlich.
Insbesondere für eine GbR mit vielen Gesellschaftern führt dies zu Vereinfachungen.
Mit der Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister wird die Gesellschaft künftig zugleich auch meldepflichtig gegenüber dem Transparenzregister werden.
Die Änderungen sehen zudem vor, dass das Vermögen künftig nicht mehr den Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft selbst zugeordnet sein soll.
Außerdem führen Tod oder Kündigung eines Gesellschafters nur zu dessen Ausscheiden nicht aber zur Auflösung der Gesellschaft. Wenn die Gesellschafter jedoch möchten, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, muss dies künftig in den Gesellschaftervertrag aufgenommen werden, da das Gesetz zum 01.01.2024 genau das Gegenteil regelt. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages sollten daraufhin geprüft werden.
Darüber hinaus entsteht mit der Eintragung ein gewisser Namensschutz. Der Name kann mit dem Geschäftsbetrieb veräußert und vom Erwerber fortgeführt werden. Es gelten die firmenrechtlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches.
Vorlagen, Muster
Muster Praktikantenvertrag