Kranarm mit Zahl 2026
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BetriebsführungAusblick auf das neue Jahr: Gesetze, Prämien, Steuern

Rentnerinnen und Rentner dürfen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus freiwillig weiterarbeiten: Die Aktivrente ist eine der wichtigen Neuerungen im Bereich Steuern und Recht zum Jahreswechsel. Ein Überblick über die Änderungen findet sich im neuen NordHandwerk.

Das neue Jahr bringt für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen neue Gesetze und Änderungen mit sich. Für einige, wie die „Aktivrente", steht als letzter Schritt noch die Zustimmung des Bundesrats aus.

Die Aktivrente ist genau genommen ein Steuerbonus. Bestehen bleibt die Sozialversicherungspflicht, Arbeitgeber zahlen zudem den vollen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Idee des Aktivrentengesetzes ist es, ältere Menschen länger im Beruf zu halten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Handwerk kritisiert, dass Selbstständige von der Regelung ausgeschlossen sind. Der Start ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Vereine und Ehrenamtliche werden steuerlich entlastet. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von derzeit 840 auf 960 Euro. Davon profitieren etwa Prüferinnen und Prüfer in Gesellen- und Meisterprüfungsausschüssen.

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent auf 724 Euro brutto. 854 Euro sind es im zweiten Ausbildungsjahr (statt noch 805 Euro), 977 Euro im dritten (statt 921 Euro) und 1.014 Euro im vierten (statt 955 Euro). Über die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 und die damit einhergehend höhere Verdienstgrenze bei Minijobs hat das HandwerksINFO bereits berichtet (Link: siehe Kasten).

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei, jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf steht noch aus. Nur an privat richtet sich die von der Bundesregierung geplante neue E-Auto-Förderung. Vorgesehen ist, dass Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf von E-Autos und Plug-in-Hybriden eine Förderprämie von mindestens 3.000 Euro erhalten können.

Ab Januar 2026 sinken die Stromnetzentgelte in Deutschland. Die Bundesregierung gewährt zu diesem Zweck einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Eine weitere Entlastung bei den Energiekosten ergibt sich durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Parallel dazu steigt aber die CO₂-Abgabe auf Benzin, Heizöl und Diesel auf bis zu 65 Euro je Tonne, was das Tanken und fossile Heizen verteuert. 

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, damit auch im Eis- und Bäckereicafé oder in der Konditorei, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert, Zustimmung im Bundesrat vorausgesetzt. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche.

Über weitere Änderungen von Pendlerpauschale bis Teilaufstockungsprämie informiert ein NordHandwerk-Schwerpunkt in der Doppelausgabe Dezember/Januar (Link: siehe Kasten).