RechtEndspurt zum barrierefreien Internet-Angebot
Bis zum 28. Juni 2025 müssen Webseiten, Online-Shops und andere digitale Angebote barrierefrei sein, das sieht das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Für viele Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden besteht Handlungsbedarf. Was das BFSG für Handwerksbetriebe bedeutet, darüber klärt eine kostenfreie Online-Veranstaltung auf.
Durch die digitale Barrierefreiheit sollen alle Menschen Internet-Angebote ohne Einschränkung nutzen können – auch solche mit Sehschwierigkeiten. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen Betriebe sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz den neuen Anforderungen entspricht. Die gesetzlichen Regelungen gelten für Hersteller bestimmter Produkte wie Smartphones und Tablets, aber auch für Betriebe, die Dienstleistungen online anbieten, angefangen bei Online-Terminbuchungen. Ebenso sind Webshops von den Vorgaben erfasst.
Eine Ausnahme betrifft Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Für sie gelten die neuen Vorschriften nicht.
Das Seminar zeigt auf, wie Betriebe Barrieren auf ihrer Website erkennen und beseitigen und wie digitale Barrierefreiheit in den Arbeitsprozess integriert werden kann. Neben einem Überblick über gesetzliche Anforderungen, Anwendungsbereiche und Informationspflichten sind Praxisbeispiele aus dem Handwerk Thema. Auch ein digitales Werkzeug, um zu überprüfen, ob die eigene Website den Vorgaben zur Barrierefreiheit genügt, wird vorgestellt.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online erfolgen, dazu einfach den Button in diesem Beitrag nutzen. Bei Fragen zur technischen Umsetzung auf der Website von Mitgliedsbetrieben hilft David Trapp weiter (Kontakt: siehe Kasten).
Die Veranstaltung wird gemeinsam von den Beratungsstellen für Innovation und Technologie der Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Fachverbänden organisiert und durchgeführt.