KurzmeldungenINFO-Ticker

+++ kostenfreie staatliche Software macht E-Rechnungen lesbar +++ Beste der Besten in Berlin geehrt +++ Frist für Führerscheintausch läuft ab +++ Mautbefreiung gilt auch für Bäckereien +++ falsche Steuerbescheide in der Post +++ Weihnachtspause +++ keine Pause beim Aufgrabeschein +++

E-Rechnung: Vom 1. Januar 2025 an sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, von anderen Unternehmen E-Rechnungen anzunehmen, diese zu verarbeiten und zu archivieren (HandwerksINFO berichtete). Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass eine solche Software kostenfrei durch die Finanzverwaltung bereitgestellt wird. Das ist nun erfolgt. Sie kann unter diesem Link genutzt werden.

Bundessiegerehrung: Hamburg stellt 2024 gleich mehrere Bundessiegerinnen und -sieger bei der „Deutschen Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills". Den ersten Platz in ihrem Gewerk holten eine Kosmetikerin und ein Gebäudereiniger, eine Behälter- und Apparatebauerin und ein Segelmacher. Bei der zentralen Feier in Berlin zur Ehrung der besten Nachwuchskräfte des aktuellen Ausbildung-Abschlussjahrgangs standen sie jetzt im Rampenlicht. Impressionen auf Facebook. Auch von den vorangegangenen Bundesentscheiden, die in Hamburg ausgetragen wurden, etwa im Kfz-Handwerk, berichtet ein Facebook-Post (hier klicken). 

Führerscheine: Nach und nach müssen ältere Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden – gestaffelt nach dem Alter der Inhaber*innen beziehungsweise dem Ausstellungsjahr. Mit dem neuen Scheckkarten-Führerschein sollen alle Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicherer werden. Am 19. Januar 2025 endet die Frist, bis zu der der Umtausch bei Führerscheininhaber*innen mit Geburtsjahr ab 1971 erfolgt sein muss, sofern der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde. Die Jahrgänge 1953 bis 1970 mussten ihre Führerscheine bereits tauschen. Autofahrer*innen der Jahrgänge vor 1953 sowie alle, deren Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, haben noch mehr Zeit zum Umtausch. Die Regelungen im Detail (NDR).

Lkw-Maut: Auch Handwerksbäckereien fallen unter die Handwerkerausnahme. Diese greift bei der Mitte des Jahres neu eingeführten Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse im Bereich über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen, wie sie für Bundesfernstraßen gilt. Bedingung ist, dass die Bäckereien in der Handwerksrolle eingetragen sind. Die Herstellungsweise spielt keine Rolle. Diese Klarstellung hat jetzt das Bundesverkehrsministerium auf Intervention des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks vorgenommen. Toll Collect hatte in zahlreichen Fällen Mautgebühren von Bäckereien gefordert, weil der Mautdienstleister eine arbeitsteilige Herstellung in zentralen Backstuben als industrielle Produktion gewertet hatte. Mehr erfahren.

Steuerbescheide: Die Hamburger Finanzbehörde warnt vor gefälschten Einkommensteuerbescheiden, die derzeit im Namen von existierenden Finanzämtern verschickt werden. Zu erkennen sind sie an einer falschen Steuer- oder Identifikationsnummer, rechnerischen Fehlern und einer sehr kurzen Zahlungsfrist, die angegeben ist. Details finden sich auf der Seite der Finanzbehörde.

Aufgrabeschein: Die im HandwerksINFO 22/2024 angekündigte Antragspause für Aufgrabegenehmigungen vom 16. Dezember bis 1. Januar 2025 entfällt. Der Onlinedienst Bauweiser steht in diesem Zeitraum unverändert zur Verfügung. Aufgrund offener Fragen verzögere sich die Umstellung auf ein neues Antragsverfahren, informiert die Wegeverwaltung der Verkehrsbehörde.

In eigener Sache: Das HandwerksINFO legt eine Weihnachtspause ein. Die nächste Ausgabe erscheint am 10. Januar 2025. Über alles Wichtige für das Hamburger Handwerk informiert bleiben Sie in der Zwischenzeit mit der Homepage und den Auftritten der Handwerkskammer auf Facebook und LinkedIn. – Während am Elbcampus vom 23. Dezember bis einschließlich Neujahr eine kurze Lehrgangspause herrscht, ist die Handwerkskammer auch am 23., 27. und 30. Dezember geöffnet und für Ihre Anliegen da (für Öffnungszeiten hier klicken). Allen Leserinnen und Lesern des Newsletters eine frohe Weihnachtszeit, einen schönen Jahreswechsel und ein gutes neues Jahr!

Claus Rosenau
Redaktion HandwerksINFO

Tel.: 040 35905-472
handwerksinfo@hwk-hamburg.de