Wie können Handwerksbetriebe vorgehen, um das Interesse von Jugendlichen für eine Ausbildung zu wecken?
Die erfolgreiche Nachwuchsgewinnung im Handwerk erfordert eine ganzheitliche Strategie, die auf verschiedenen Ebenen ansetzt und die Vielfalt der potenziellen Auszubildenden berücksichtigt.
Kontakte zu Schulen
Um schneller an geeignete Bewerber*innen für ein Praktikum oder eine Ausbildung zu kommen, können Sie zum Beispiel mit Schulen aus Ihrer Umgebung kooperieren. Entscheiden Sie selbst, welche Form der Kooperation für Sie am besten passt.
Auf Berufsorientierungsmessen an Schulen treffen Sie auf Schüler*innen am Übergang Schule - Beruf. Nutzen Sie die Möglichkeit, dem potenziellen Nachwuchs Ihren Betrieb vorzustellen und auf Praktikumsplätze und Lehrstellen hinzuweisen. Hier bietet sich auch der Einsatz Ihrer aktuellen Auszubildenden als Ausbildungsbotschafter*innen an. Wir informieren Sie gerne über Berufsorientierungsmessen an Schulen in Ihrem Bezirk.
Betriebsbesichtigungen für Schüler*innen
Ermöglichen Sie Schüler*innen ab Jahrgang 9 mit Besichtigungen Ihres Betriebes praktische Einblicke in Ihr Gewerk. Je nach Ihren Möglichkeiten kann der Betriebsbesuch eine Stunde oder länger dauern, gerne können Ihre Auszubildenden eingebunden werden. Die Größe der Gruppe legen Sie selbst fest.
Expert*innen im Fachunterricht und in Vorträgen
Als Expert*in geben Sie in unseren Vorträgen lebendige Einblicke in die Berufspraxis, zum Beispiel im Fachunterricht, auf Elternabenden oder Lehrerkonferenzen. Hier erreichen Sie direkt den potenziellen Nachwuchs und wichtige Begleiter*innen in der Berufsorientierung. Berichten Sie von aktuellen Trends und Entwicklungen in Ihrem Gewerk und steigern Sie so die Attraktivität des Handwerks.
Schnupperkurse für Schüler*innen ab Jahrgang 9
Gerne können Sie Schüler*innen Ihr Gewerk auch praktisch im Rahmen eines drei- bis vierstündigen Schnupperkurs-Angebots nahe bringen. Teilnehmerzahl: mindestens 5 Schüler*innen. Die Jugendlichen sollen in dieser Zeit selbst an einem Werkstück arbeiten, das sie idealerweise mit nach Hause nehmen können.
Wir schulen Ihre Auszubildenden in einem eintägigen Workshop zu Ausbildungsbotschafter*innen, die für ihr Handwerk und Ihren Betrieb begeistern! Gemeinsam mit den Schulberaterinnen der HWK Hamburg stehen sie dann bei einer vorab abgesprochenen Schulveranstaltung Rede und Antwort für die Schüler*innen. So funktioniert Berufsorientierung auf Augenhöhe!
Beim jährlich stattfindenden Kooperationstreffen - Handwerk und Schule knüpfen Sie mit Lehrkräften Kontakte und tauschen sich über Kooperation in der Berufsorientierung aus. Auf den Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT können Sie mit Schulen aus Ihrem Bezirk in den regelmäßigen Austausch gehen.
Vorstellung Ihres Betriebs im Schulnewsletter für Lehrkräfte
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Ausbildungsbetrieb im Schulnewsletter von Dein Traumjob im Handwerk vorzustellen und auf Praktikums- und Lehrstellenplätze sowie auf weitere Formate der Berufsorientierung hinzuweisen.
Kooperationspartner*in bei Lehrkräftefortbildungen
Lehrkräfte und Multiplikator*innen besuchen für einen Nachmittag Ihren Handwerksbetrieb und lernen Wissenswertes über das Gewerk für die Berufsorientierung an den Schulen. Sie präsentieren ihnen gute Beispiele für spannende Berufe im Handwerk. Die Einblicke in ein Gewerk können in Form von Praxiskursen, Betriebsbesichtigungen u.v.m. stattfinden.
Lehrkräftepraktika in Ihrem Betrieb
Mit einem Lehrkräftepraktikum ermöglichen Sie Lehrer*innen ein Praktikum, wie es die Schüler*innen erleben. Lehrkräfte können die Erkenntnisse für eine praxisnahe Beratung am Übergang Schule - Beruf nutzen. Für Sie entstehen interessante Kontakte in die Schule und eine gute Gelegenheit, sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb in den Schulen ins Gespräch zu bringen.
Damit Ihre Veranstaltungen erfolgreich sind, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Dazu gehört neben der Gestaltung Ihres Messestandes und der Erstellung von Infomaterial auch die Überlegung, welche Mitmachaktionen angeboten werden können. Das Verteilen von Give-aways sowie die Einbindung Ihrer Azubis runden Ihren Auftritt ab und sorgen dafür, dass Ihr Betrieb den Jugendlichen im Gedächtnis bleibt. Gern unterstützen wir Sie bei der Planung und begleiten Sie auf Veranstaltungen.
Die richtigen Bewerber*innen für offene Lehrstellen finden: Dabei können sich Unternehmen durch das Projekt „Handwerk im Wandel: Ausbildung stärken – Zukunft sichern!“ (gefördert als JOBvision-Projekt durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) unterstützen lassen.
Um besonders motivierte und leistungsstarke Jugendliche für den Betrieb zu interessieren und langfristig bei der Stange zu halten, sind Azubi-Projekte eine spannende Möglichkeit. Solche Projekte mit Ihren Azubis zu planen und durchzuführen, gehört zu den besonderen Angeboten von „Handwerk im Wandel“.
Wie hilft mir „Handwerk im Wandel“, passende Azubis zu gewinnen?
Wir nehmen gemeinsam Ihre Rekrutierungsprozesse unter die Lupe.
Wir erarbeiten Anforderungsprofile und schlagen Ihnen ganz konkret geeignete Bewerber*innen vor.
Wie wird mein Betrieb künftig attraktiver für Jugendliche?
Zusammen durchleuchten und optimieren wir Ihre Ausbildungsprozesse.
Wir beraten und begleiten Ihre Azubis dabei, in Ihrem Unternehmen Projekte zu ökologischen und digitalen Themen zu planen und durchzuführen.
Was habe ich von den Azubi-Projekten in meinem Betrieb?
Azubi-Projekte motivieren die Azubis zur selbstständigen Aufgabenlösung und liefern ihnen Erfolgserlebnisse.
Sie nützen Ihrem Betrieb langfristig, denn sie sind so geplant, dass sie zu seiner ökologischen und digitalen Transformation beitragen.
Sie machen die Ausbildung in Ihrem Unternehmen auch für zukünftige Bewerber*innen attraktiver.
Sie bieten Anknüpfungspunkte für Öffentlichkeitsarbeit und können so den Bekanntheitsgrad Ihres Betriebs erhöhen.
Betriebsberatung zum Thema Gewinnung weiblicher Mitarbeitenden
Junge Frauen für eine Ausbildung im Handwerk gewinnen – so geht’s!
Sie haben bisher nur wenige Bewerbungen von jungen Frauen für Ihre offenen Ausbildungsplätze und möchten das gern ändern? Maja Liebisch vom ESF-gefördertem Projekt „Dein Traumjob im Handwerk“ berät Betriebe aus männerdominierten Gewerken individuell zu Maßnahmen, die den Betrieb für Bewerberinnen noch attraktiver machen. Gemeinsam werfen wir außerdem einen Blick auf Veranstaltungsformate zur Nachwuchsgewinnung und entwickeln passende Ideen, wie Sie gezielt mehr Jugendliche erreichen können – unkompliziert und praxisnah.
Warum lohnt sich die Beratung für Ihren Betrieb?
Die passende Nachwuchskraft zu finden, ist eine Herausforderung – wir unterstützen Sie dabei, alle Möglichkeiten effektiv zu nutzen:
Potenziale voll ausschöpfen: Wir helfen Ihnen, Ihre Strategien zur Nachwuchsgewinnung und Stellenbesetzung gezielt zu optimieren.
Vielfalt im Blick behalten: Gemeinsam entwickeln wir Ansätze, um alle relevanten Zielgruppen im Bewerbungsprozess anzusprechen.
Praxisnahe Tipps: In unserer Beratung erhalten Sie praxisnahe Tipps zur Gestaltung Ihrer Homepage und Ihrer Stellenanzeigen – damit Ihre Angebote sichtbar und ansprechend für alle jungen Menschen sind.
Praktische Einblicke in Ausbildungsberufe bilden ein zentrales Element der Berufsorientierung und sind für Handwerksbetriebe gleichzeitig eine wichtige Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung. Mit der bewährten Praktikumsbörse können Sie unkompliziert Praktikumsplätze im Handwerk anbieten. Ergänzend dazu ist die Ferienjobbörse eine weitere Möglichkeit künftige Auszubildende für den Betrieb zu gewinnen.
Warum sollten Sie als Betrieb mit machen?
Durch unsere Börsen sind Sie als Ausbildungsbetrieb noch sichtbarer für Jugendliche.
Für viele junge Leute ist das Praktikum der passende Einstieg auf dem Weg zum Ausbildungsplatz im Handwerk.
Sie bieten Jugendlichen mit einem Ferienjob nicht nur eine gute Gelegenheit, das Taschengeld aufzubessern, sondern ermöglichen ihnen zugleich spannende Einblicke Ihr Berufsfeld und in Ihren Handwerksbetrieb.
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein von der Agentur für Arbeit gefördertes betriebliches Langzeitpraktikum, das mindestens vier und höchstens zwölf Monate dauert. Während des Praktikums werden Grundkenntnisse des gewünschten Ausbildungsberufs durch verschiedene Qualifizierungsbausteine vermittelt.
Vorteile eines Langzeitpraktikums
Potenzielle Auszubildende kennenlernen ohne sofortige Verpflichtung
Geeignete Nachwuchskräfte frühzeitig identifizieren und fördern
Höhere Übernahmechance gut passender Kandidat/innen in ein reguläres Ausbildungsverhältnis
Betriebe erhalten finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit
EQ‑Zeit kann mit Zustimmung des Betriebes auf die spätere Ausbildung angerechnet werden
Schulpflichtige Teilnehmende besuchen weiterhin die Berufsschule
Geringeres Risiko von Fehlbesetzungen und niedrigere Recruiting-Kosten
Positiver Effekt auf Arbeitgeberimage und Fachkräftesicherung
Die Einstiegsqualifizierung richtet sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und bis zum 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Eine feste Altersgrenze besteht nicht, sodass auch ältere Interessierte teilnehmen können.
In bestimmten Fällen ist die Ausbildung in Teilzeit sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für den Lehrling eine sinnvolle Alternative zur Ausbildung in Vollzeit. Eine Ausbildung kann grundsätzlich von jedem Lehrling in Teilzeit durchgeführt werden, sofern der Auszubildende (Ausbildungsbetrieb) und der Lehrling dies vereinbaren. Sinnvoll ist eine Teilzeitberufsausbildung ins besondere für Lehrlinge, für die eine Ausbildung in Vollzeit schwierig oder gar nicht möglich wäre, zum Beispiel für
Eine Teilzeitausbildung kann für die Ausbildungszeit oder nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.
Bei einer Teilzeitberufsaubildung wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Teilzeitausbildung, sofern keine Verkürzungsgründe vorliegen.
Die Berufsschule sowie die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung müssen in Vollzeit besucht werden.
Die Ausbildungsvergütung reduziert sich in der Regel prozentual zur täglichen/wöchentlichen Ausbildungsverkürzung.
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Ausbildung von Geflüchteten
Geflüchtete haben unterschiedliche Zugänge zur Ausbildung. Das hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel und Status sie haben.
1. Personen mit gesichertem Aufenthalt: Diese Personengruppe hat freien Zugang zu einer beruflichen Ausbildung.
2. Personen mit ungesichertem Aufenthalt:
Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung ab dem 4. Monat
"Geduldete" ab Erteilung der Duldung (ohne Zustimmung der BA) haben ab dem ersten Tag freien Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung.
Seit 2016 gibt es die Ausbildungsduldung (neu geregelt ab dem 01.01.2020 in §60c Aufenthaltsgesetz), auch „3+2“-Regelung genannt, die vorsieht, dass Geduldete in der Ausbildung einen Ausbildungsduldung erhalten und danach einen Aufenthaltstitel, um im gelernten Beruf zu arbeiten – zunächst für 2 Jahre. Dieser Aufenthaltstitel kann danach verlängert werden und eine dauerhafte Bleibeperspektive wird möglich. Um eine Ausbildungsduldung zu bekommen, muss bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung mitgewirkt werden. Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann auf Antrag bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchsten um ein Jahr, die Ausbildungsduldung verlängern.
In Hamburg wurden in 2016 und danach auch Ausbildungserlaubnisse erteilt, wenn ein Betrieb Antragsteller*in ausbilden wollte, obwohl die Identitätsklärung und Passbeschaffung nicht abgeschlossen war.
Wenn nun die Ausbildung zu Ende ist, gilt es zweierlei zu beachten:
1. Wenn die Duldung zur Ausbildung endet, dann erhält der Auszubildende zunächst weiter eine Duldung für sechs Monate. Diese wird erteilt, falls der Azubi vom Betrieb nicht übernommen wird, und er sich folglich eine Beschäftigung suchen muss. Um einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung (nach §19d Abs. 1a Aufenthaltsgesetz) zu bekommen, muss er den formalen Antrag zur Aufenthaltserlaubnis dafür bei der Ausländerbehörde stellen, auch, wenn er im selben Betrieb bleibt. (Darum sollte man sich also rechtzeitig kümmern, denn mit Ende der Ausbildung erlischt auch die formale Arbeitsgenehmigung.)
2. Spätestens jetzt muss zur Identitätsklärung und Passbeschaffung beigetragen werden. Wer daran scheitert, einen Pass zu bekommen, sollte nachweisen können, dass er sich darum bemüht hat. Solche Nachweise können beispielsweise Screenshots sein von Terminvergabeseiten der Auslandvertretungen oder Quittungen für entrichtete Gebühren zur Passbeschaffung.
Fristen zur Identitätsklärung: Personen, die vor dem 31.12.2016 nach Deutschland gekommen sind, müssen ihre Identität (eigentlich) bei ihrem Antrag auf eine Ausbildungsduldung klären. Personen, die zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2020 gekommen sind, mussten ihre Identität (eigentlich) bis zum 30.06.2020 geklärt haben. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Person bis dahin alle zumutbaren Maßnahmen zur Klärung der Identität unternommen hat, selbst wenn die Identität dann erst später geklärt wird. Wer nach dem 01.12.2020 nach Deutschland gekommen ist, muss die Identität innerhalb von sechs Monaten klären.
Quelle: Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (BGBl. I 2019, S. 1021)
Personen mit gesichertem Aufenthalt: haben freien Zugang zu Praktika für die Berufsorientierung.
Personen mit ungesichertem Aufenthalt: Gemäß Beschäftigungsverordnung, §32, Abs. 2, Nr. 1 sind bestimmte Arten von Praktika mit der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich, aber nicht mehr zustimmungspflichtig durch die Agentur für Arbeit:
Praktikum als Orientierung für Berufsbildung oder Studium
Praktikum als Pflichtbestandteil schulischer Ausbildung oder Studium
Praktikum zur Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68-70 BBiG
Einstiegsqualifizierung nach §54a SGB III
Während einer Einstiegsqualifizierung bietet das Hamburger Institut für berufliche Bildung an zwei Tagen in der Woche eine begleitende Sprachförderung (EQ-M) an. Die*der Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung soll dafür die zur Verfügung gestellte Anmeldung ausfüllen und an die im Dokument angegebene Adresse schicken.
Fördermöglichkeiten Berufsausbildungsbeihilfe BAB Ausbildungsbegleitende Hilfen AbH Assistierte Ausbildung AsA
Personen mit gesichertem Aufenthalt: haben freien Zugang
Personen mit ungesichertem Aufenthalt - Duldung oder Gestattung:
Personen mit Duldung haben nach mindestens 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf AbH und AsA sowie ab dem 16. Monat Aufenthalt auf BAB und BAFöG,
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung haben ab dem 4. Monat Aufenthalt Anspruch auf AbH und AsA sowie ab dem 16. Monat Aufenthalt Anspruch auf BAB und Ausbildungsgeld.
Merkblatt der Hamburger Fachbehörden zur Anwendung der 2+3-Regelung.
Anmeldung beim Hamburger Institut für berufliche Bildung zur begleitenden Sprachförderung während einer Einstiegsqualifizierung - EQM.
Wenn Sie eine Lehrstelle oder ein Praktikumsplatz zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die Lehrstellenagentur. Sie können hier angeben, dass sie die Plätze auch für Flüchtlinge anbieten.
Die Auszubildenden werben potenziellen Nachwuchs für Ihren Betrieb und entwickeln weitere kommunikative Fertigkeiten: ein doppelter Nutzen! In kompakten Workshops werden Ihre Auszubildenden zu Ausbildungsbotschafter*innen geschult, um ihre Tätigkeiten in Schulen zu präsentieren und den Schüler*innen die Begeisterung für ihre Gewerke zu vermitteln. Sie zeigen Schüler*innen, wie abwechslungsreich und spannend Handwerk ist.
Gelegenheiten um als Botschafter*in aufzutreten:
Bei Schulveranstaltungen kann Ihr Azubi Schüler*innen in der Berufsorientierung ihr*sein Handwerk vorstellen, auch mal in Verbindung mit einer kleinen Arbeitsprobe.
Sie*er kann auf Ausbildungsmessen beschreiben, wie die Ausbildung abläuft und worauf es in dem Beruf ankommt.
In den Social-Media-Kanäle können Ausbildungsbotschafter*innen mit authentischen Bildern über ihren Ausbildungsalltag berichten.